Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196
Inhalt
Führerschein, Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen
Begriffe im Kontext
Wohnwagenschein (Synonym), B 96 Schein (Synonym), B96 Schein (Synonym), Anhänger, Schein (Synonym), Anhängerschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 6a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6a.html
§ 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6a.html
§ 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6b.html
Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten.
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie ein Auto mit einem Anhänger fahren, der mehr als 750kg wiegt. Das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger darf 4.250kg nicht überschreiten.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Fahren von Motorrädern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Es wird kein Motorradführerschein benötigt.
Hierfür müssen Sie eine Fahrerschulung bei einer Fahrschule absolvieren. Mit der Eintragung der Schlüsselzahlen erhalten Sie einen neuen Führerschein, in dem alle Ihre Fahrberechtigungen eingetragen sind.
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie ein Auto mit einem Anhänger fahren, der mehr als 750kg wiegt. Das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger darf 4.250kg nicht überschreiten.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Fahren von Motorrädern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Es wird kein Motorradführerschein benötigt.
Hierfür müssen Sie eine Fahrerschulung bei einer Fahrschule absolvieren. Mit der Eintragung der Schlüsselzahlen erhalten Sie einen neuen Führerschein, in dem alle Ihre Fahrberechtigungen eingetragen sind.
- gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
- biometrisches Passfoto (35x45 mm)
- Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule über eine abgeschlossene Fahrschulung gemäß Anlage 7a (Schlüsselzahl 96) beziehungsweise 7b (Schlüsselzahl 196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Terminbestätigung
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn Sie noch einen Papierführerschein haben und der letzte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde)
Für die Schlüsselzahl 96:
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben eine Fahrerschulung bei einer Fahrschule gemäß der Anlage 7a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) absolviert.
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie besitzen seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben eine Fahrerschulung bei einer Fahrschule gemäß der Anlage 7b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) absolviert.
Eintragung der Schlüsselnummer: 28,60 EUR
Herstellung des neuen Führerscheins: 32,50 EUR
Bei Versand per Post zusätzlich: 2,60 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Herstellung des neuen Führerscheins: 32,50 EUR
Bei Versand per Post zusätzlich: 2,60 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Sie haben eine Fahrschulung zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 oder 196 bei einer Fahrschule erfolgreich absolviert.
- Sie buchen online einen Termin.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Nach Herstellung wird Ihnen der neue Führerschein per Einschreiben nach Hause gesandt.
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Die Abgrenzung zwischen der Schlüsselzahl 96 und der Führerscheinklasse BE liegt darin, dass mit dem Führerschein der Klasse BE auch größere Anhänger mit bis zu 3.500kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden dürfen. Bei der Klasse BE muss zudem eine praktische Prüfung absolviert werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Änderung von Führerscheindaten
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu buchen.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B um die Schlüsselzahlen 96 oder 196 für zusätzliche Fahrberechtigungen.
- Schlüsselzahl B96: Erlaubt das Fahren eines Autos mit einem Anhänger über 750 kg, Gesamtgewicht von Auto und Anhänger darf 4.250 kg nicht überschreiten.
- Schlüsselzahl B196: Erlaubt das Führen von Krafträdern (mit Beiwagen) bis maximal 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung, das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
- Eine Fahrerschulung muss bei einer Fahrschule absolviert werden.
- Mit Eintragung der Schlüsselzahlen wird ein neuer Führerschein ausgestellt, der alle Fahrberechtigungen enthält.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service