Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

Hamburg 99108050002000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108050002000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Namensänderung, Änderungen in den Auflagen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Namensänderung nach Heirat, Führerschein (Synonym), Heirat, Führerschein (Synonym), Führerschein, Brille eintragen (Synonym), Führerschein, Brille austragen (Synonym), Führerschein, Auflagen eintragen (Synonym), Schlüsselnummern, Eintrag in Führerschein (Synonym), Schlüsselzahl, Eintrag in Führerschein (Synonym), Sehtest (Synonym), Änderung Sehstärke (Synonym), Führerschein ändern (Synonym), Schaltgetriebe (Synonym), Automatik (Synonym), Schlüsselzahl 197 (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

  

Volltext

Wenn sich Ihr Name verändert hat, sollte auch Ihr Führerschein angepasst werden. Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, zum Beispiel weil Sie Sehhilfe nicht mehr benötigen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt. 

Erforderliche Unterlagen

  • der aktuelle Führerschein
  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mit dem neuen Namen,
  • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
  •  Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
  •  Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.
  • Terminbestätigung

Zusätzlich bei Namensänderung:

  • die Heiratsurkunde beziehungsweise die Namensänderungsurkunde

Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:

  • Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (zum Beispiel ein ärztliches Gutachten). 
    • Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Sie reichen Ihren Antrag persönlich ein.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
  • Ihre Namensänderung ist in Ihren Ausweisdokumenten (Personalausweis beziehungsweise Reisepass) bereits vollzogen.

Kosten

Die Gebühren betragen 44,70 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Expressbestellung fallen zusätzliche Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen der neue Führerschein per Einschreiben nach Hause gesandt.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt circa 3 - 4 Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Expressbearbeitung bei der Bundesdruckerei beträgt 3Werktage.

Frist

Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen Sie bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.

Hinweise

Terminbuchung

  1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Änderung von Führerscheindaten.
  2. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
    Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
  3. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
  4. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
  5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wenn sich der Name des/der Führerscheininhabers/-in verändert hat, sollte auch der Führerschein angepasst werden.
  • Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal