Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A
Inhalt
Führerschein, Fahrerlaubnis für Krafträder der Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
Begriffe im Kontext
Motorradführerschein beantragen (Synonym), Klasse 1, 1a, 1b, alte Motorradklassen (Synonym), Motoradführerschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
Wenn Sie ein Motorrad im Straßenverkehr fahren wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis und müssen diese mit einem Führerschein nachweisen.
Wenn Sie Motorräder fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis (Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A).
- Mit der Führerscheinklasse AM dürfen Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren.
- Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
- Mit der Führerscheinklasse A2 (auch A80) dürfen Sie Krafträder mit bis zu 35 kW Leistung fahren.
- Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie haben das vorgeschriebene Mindestalter erreicht (der Antrag kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden):
- Klasse AM: 15 Jahre.
- Klasse A1: 16 Jahre.
- Klasse A2: 18 Jahre.
- Klasse A: 24 Jahre für Krafträder bei der erstmaligen Fahrausbildung für Krafträder, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
43,40 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
- In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
- Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
Sie können Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters einreichen.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A1 sind, können Sie die Klasse A2 ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erwerben. Sie müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A1 sind, können Sie die Klasse A2 ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erwerben. Sie müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A2 sind, können Sie die Klasse A ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erwerben. Sie müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
- Für das Fahren von Motorrädern ist eine eigene Fahrerlaubnis notwendig.
- Klasse AM: Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
- Klasse A1: Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und bis 11 kW Leistung.
- Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, Ausgangsleistung nicht über 70 kW.
- Klasse A: alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
- Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die Fahrschule.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service