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Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger Zuteilung

Hamburg 99036029069000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036029069000

Leistungsbezeichnung

Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger Zuteilung

Leistungsbezeichnung II

Grünes Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge und Anhänger beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

grünes Kennzeichen, Kfz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 10 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__10.html
§§ 3 ff. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

Teaser

Ist Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit, können Sie dafür ein grünes Kennzeichen beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist, erhält es ein grünes Kennzeichen. Hierzu zählen Fahrzeuge aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, wie Land- und Forstwirtschaft, Schaustellergewerbe oder etwa Fahrzeuge für Krankentransporte. Einen Katalog weiterer Fahrzeuge finden Sie in § 3 ff Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). 
Anhänger erhalten ein grünes Kennzeichen, wenn sie über das ziehende Fahrzeug versteuert sind.

Befreite Fahrzeuge, die trotz Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen erhalten, sind bspw. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen, emissionsreduzierte Fahrzeuge oder Leicht- und Kleinkrafträder.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zuteilung eines grünes Kennzeichens (erhalten Sie vor Ort)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die schwarzen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • weitere Unterlagen entsprechend der Zulassungsart (bspw. Umschreibung, Neuzulassung etc.)

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Hierüber entscheidet das Hauptzollamt.
  • Es trifft keine Ausnahme aus § 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Zulassungsart (bspw. Umschreibung, Neuzulassung etc.).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Buchen Sie auf unserer Internetseite den auf Ihren Fall zutreffenden Termin. Der Termin ist im Rahmen der Zulassung zu vereinbaren. Eine spezielle Termin-Fallart für dieses Kennzeichen gibt es nicht.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Der LBV leitet Ihren Antrag an das Hauptzollamt weiter. Dieses entscheidet dann endgültig über Ihren Antrag.
  • Das Hauptzollamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.

Frist

keine

Hinweise

  • Eine Kombination aus Saisonkennzeichen und grünem Kennzeichen ist möglich.
  • Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid.

Kurztext

  • steuerbefreite Fahrzeuge erhalten grünes Kennzeichen
  • bspw. Land- und Forstwirtschaft, Krankentransporte, Schausteller
  • Anhänger erhalten grünes Kennzeichen, wenn sie über das ziehende Fahrzeug versteuert sind
  • steuerbefreite Fahrzeuge, die kein grünes Kennzeichen bekommen sind bspw. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen, emissionsreduzierte Fahrzeuge oder Leicht- und Kleinkrafträder

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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