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Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

Hamburg 99108047049003 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049003

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Führerschein, PKW Anhänger (Synonym), Anhängerführerschein, PKW (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__9.html
§ 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__15.html
§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Teaser

Wenn Sie in Besitz der PKW-Führerscheinklasse B sind, können Sie diese um die Anhängerklasse E erweitern. 

Volltext

Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um die Anhängerklasse E erweitern lassen und so auch größere und schwerere Anhänger mit Ihrem Auto ziehen (Klasse BE).

Mit der Führerscheinklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie hingegen nur Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg ziehen.
Für die Beantragung des Anhängerführerscheins können Sie in der Regel Ihre Unterlagen in Ihrer Fahrschule abgeben und diese erledigt alles Weitere für Sie.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe 
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Den Antrag können Sie bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Sie haben bereits einen Führerschein der Klasse B oder Sie beantragen diesen gleichzeitig.

Kosten

43,40 EUR. 
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an. 
  • In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
  • Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt parallel zu Ihrer Ausbildung in der Fahrschule. 

Frist

Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) stellen.

Hinweise

Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B möglich  
  • Erweiterung um Anhängerklasse E erlaubt das Fahren schwererer Anhänger bis zu 3.500 kg (Klasse BE)
  • Mit Pkw-Führerschein Klasse B dürfen nur Anhänger bis 750 kg gefahren werden
  • Unterlagen können in der Regel in der Fahrschule zur weiteren Antragstellung abgegeben werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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