Fahrerkarte Erneuerung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrerkarte Verlängern (Synonym), Kontrollgerätekarte, Fahrerkarte Verlängern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html
§ 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__5.html
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html
§ 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__5.html
Die Fahrerkarte zur Überwachung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten beim Fahren bestimmter Fahrzeuge muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
Als Fahrer oder Fahrerin von bestimmten Fahrzeugen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung müssen Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten überwachen lassen. Hierfür benötigen Sie bei Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Sie müssen die Verlängerung rechtzeitig beantragen. Es wird dann eine neue Fahrerkarte für Sie ausgestellt.
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrers
- ein biometrisches Passfoto (35x45 mm)
- der Führerschein des Fahrers im Format des aktuellen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
- die alte Fahrerkarte
- bei postalischer Beantragung: das ausgefüllte Antragsformular (siehe unter Links)
- bei Beantragung vor Ort: die Terminbestätigung
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie besitzen einen EU-Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013.
- Sollten Sie noch einen älteren Führerschein haben, müssen Sie diesen erst in das neue EU-Kartenführerscheinformat umtauschen.
- Sie haben bereits eine Fahrerkarte.
Die Gebühr beträgt 41,00 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per Post stellen. Die Fahrerkarte nur kann postalisch beantragt werden, wenn Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn Sie einen ausländischen EU-Kartenführerschein besitzen, beantragen Sie Ihre Fahrerkarte persönlich.
Beantragung vor Ort:
Beantragung vor Ort:
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrerkarte"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.
- Sie schicken Ihre Unterlagen und das Antragsformular per Post an den LBV.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.
Die Erstellung Ihrer neuen Fahrerkarte dauert ab Antragseingang circa 5-10 Werktage.
Einen Antrag auf Erneuerung (Verlängerung) können Sie frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer aktuellen Fahrerkarte stellen.
- zur Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten wird für das Fahren bestimmter Fahrzeuge eine Fahrerkarte benötigt
- die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden
- es wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service