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Fahrerkarte Erneuerung

Hamburg 99108055133000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055133000

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte Erneuerung

Leistungsbezeichnung II

Fahrerkarte (Führerschein) verlängern

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Fahrerkarte Verlängern (Synonym), Kontrollgerätekarte, Fahrerkarte Verlängern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html
§ 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__5.html

Teaser

Die Fahrerkarte zur Überwachung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten beim Fahren bestimmter Fahrzeuge muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.

Volltext

Als Fahrer oder Fahrerin von bestimmten Fahrzeugen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung müssen Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten überwachen lassen. Hierfür benötigen Sie bei Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Sie müssen die Verlängerung rechtzeitig beantragen. Es wird dann eine neue Fahrerkarte für Sie ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrers
  • ein biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • der Führerschein des Fahrers im Format des aktuellen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
  • die alte Fahrerkarte
  • bei postalischer Beantragung: das ausgefüllte Antragsformular (siehe unter Links)
  • bei Beantragung vor Ort: die Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Sie besitzen einen EU-Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013. 
    • Sollten Sie noch einen älteren Führerschein haben, müssen Sie diesen erst in das neue EU-Kartenführerscheinformat umtauschen.
  • Sie haben bereits eine Fahrerkarte.

Kosten

Die Gebühr beträgt 41,00 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per Post stellen. Die Fahrerkarte nur kann postalisch beantragt werden, wenn Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn Sie einen ausländischen EU-Kartenführerschein besitzen, beantragen Sie Ihre Fahrerkarte persönlich.
Beantragung vor Ort:
  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrerkarte"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.
Beantragung per Post (kein Besuch vor Ort notwendig): 
  • Sie schicken Ihre Unterlagen und das Antragsformular per Post an den LBV.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.

Bearbeitungsdauer

Die Erstellung Ihrer neuen Fahrerkarte dauert ab Antragseingang circa 5-10 Werktage.

Frist

Einen Antrag auf Erneuerung (Verlängerung) können Sie frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer aktuellen Fahrerkarte stellen.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • zur Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten wird für das Fahren bestimmter Fahrzeuge eine Fahrerkarte benötigt
  • die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden
  • es wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal