Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge Genehmigung
Inhalt
Ausnahmegenehmigung für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Nutzung auf öffentlichen Straßen beantragen
Begriffe im Kontext
Sondergenehmigung, Befahren öffentlicher Straßen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Ausnahmen (LBV)
§ 3 Absatz 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
§ 4 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
§ 4 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html
Wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug in beschränktem Maße auf öffentlichen Straßen bewegen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Um mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in beschränktem Maße im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über das Betriebsgelände einer Firma eine öffentliche Straße führt.
- formloser unterschriebener Antrag mit ausführlicher Begründung, warum und in welcher Form das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum genutzt werden soll
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Kartenmaterial (Fahrtskizze) auf dem die Strecke zu sehen ist, die Sie mit dem Fahrzeug befahren möchten
- Sie besitzen ein Fahrzeug, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist.
- Ihr Fahrzeug soll in beschränktem Maß und aus einem bestimmten Grund auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
- Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder vor Ort beim LBV ein.
- Ihre Unterlagen werden geprüft.
- Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Diese wird durch den Landesbetrieb Verkehr eingeholt.
Sie dürfen das Fahrzeug nur für den Zweck einsetzen, der in der Ausnahmegenehmigung festgelegt ist.
Sie dürfen das Fahrzeug nur für den Zweck einsetzen, der in der Ausnahmegenehmigung festgelegt ist.
- Wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr in beschränktem Maße genutzt werden soll, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
- Dies ist beispielsweise der Fall, wenn über das Betriebsgeländer der Firma eine öffentliche Straße führt.