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Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge Genehmigung

Hamburg 99036022006000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036022006000

Leistungsbezeichnung

Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Nutzung auf öffentlichen Straßen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Sondergenehmigung, Befahren öffentlicher Straßen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ausnahmen (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 3 Absatz 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html

§ 4 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html

Teaser

Wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug in beschränktem Maße auf öffentlichen Straßen bewegen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Um mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in beschränktem Maße im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über das Betriebsgelände einer Firma eine öffentliche Straße führt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser unterschriebener Antrag mit ausführlicher Begründung, warum und in welcher Form das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum genutzt werden soll
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Kartenmaterial (Fahrtskizze) auf dem die Strecke zu sehen ist, die Sie mit dem Fahrzeug befahren möchten

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Fahrzeug, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist.
  • Ihr Fahrzeug soll in beschränktem Maß und aus einem bestimmten Grund auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Kosten

Die Gebühren betragen 102,30 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder vor Ort beim LBV ein. 
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Frist

Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.

Hinweise

Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Diese wird durch den Landesbetrieb Verkehr eingeholt.
Sie dürfen das Fahrzeug nur für den Zweck einsetzen, der in der Ausnahmegenehmigung festgelegt ist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr in beschränktem Maße genutzt werden soll, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
  • Dies ist beispielsweise der Fall, wenn über das Betriebsgeländer der Firma eine öffentliche Straße führt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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