Liegenschaftskarte Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
DSGK (Synonym), Flurkartenauszug (Synonym), Digitale Stadtgrundkarte (Synonym), Flurkarte digital, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (Synonym), ALKIS (Synonym), Flurkarte (Synonym), Katasterkarte (Synonym), Liegenschaftskarte online (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.03.2025
Fachlich freigegeben durch
LGV ALKIS-Hilfe
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.
Es werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Es werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte enthält zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.
Die Angaben zu Bodenschätzungsergebnissen können notwendig sein, wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen.
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte enthält zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.
Die Angaben zu Bodenschätzungsergebnissen können notwendig sein, wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Im Online-Service stehen Ihnen 2 Online-Dienste zur Verfügung:
Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.
Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.
- Sie wählen die Schaltfläche "Online-Portal Liegenschaftskataster" aus.
- Mit dem roten Button "Hier starten" gelangen Sie auf das Online-Portal "Liegenschaftskatasterauskunft".
- Hier können Sie die gewünschten Unterlagen vom eigenen PC aus zeitunabhängig auswählen und bestellen.
- Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder Lastschrift.
- Nach Abschluss des Bezahlvorganges erhalten Sie eine E-Mail mit Rechnung/Gebührenbescheid.
- In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen Lieferschein mit einem Downloadlink, über den Sie die Unterlagen herunterladen können.
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.
- Sie wählen die Schaltfläche "Online-Bestellformular Liegenschaftskataster" aus.
- Mit dem roten Button "Hier starten" öffnet sich das Bestellformular.
- Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
- Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen.
- Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Ihren Angaben zur Bestellung als PDF-Dokument.
- Die bestellten Dokumente werden Ihnen als PDF-Dokumente per E-Mail mit dem zugehörigen Gebührenbescheid zugeschickt.
Online-Portal Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
LGV:
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: bis zu 3 Arbeitstage
Produkte ohne berechtigtes Interesse: innerhalb eines Tages
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 5 Minuten
LGV:
Stand 05.02.2025: ca. 2-3 Wochen
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Stand 05.02.2025: ca. 2-3 Wochen
- Eine Bestellung per E-Mail, Post, Fax oder Telefon ist nicht möglich.
- Der Support für die Online-Portale erfolgt über die E-Mail-Adresse lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
- Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis
- allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
- Bearbeitungszeiten
- die verschiedenen Vertriebswege
- und die verschiedenen Produkte
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter (siehe Link Vertriebswege).
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
- Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.
- Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte bilden sowohl Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) ab, als auch Böschungen, Radwege, Parkplätze und vieles mehr
- Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte enthalten Ergebnisse der Bodenschätzung
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind blattschnittfrei erhältlich in den Ausgabemaßstäben 1: 500, 1: 1000 und 1: 2000, schwarz/weiß oder farbig