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Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt - Ausstellung

Hamburg 99096017012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096017012000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt - Ausstellung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis für Seeleute (Synonym), Bescheinigung für Seeleute (Synonym), Seeleute-Bescheinigung (Synonym), Nachweis für Seeleute (Synonym), Seeleute-Nachweis (Synonym), Seeleute-Ausweis (Synonym), Seefahrtsbuch (Synonym), Deutsches Seefahrtsbuch, Dienstbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt einen Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt. Dieser Nachweis wird in Kurzform Seeleute-Ausweis genannt und ist 10 Jahre gültig.  
  • Der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter der Bundesflagge. Er wird auf Antrag ausgestellt.
  • Er dient lediglich als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.
  • Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt mit einer Bescheinigung des BSH oder mit einem Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Kauffahrteischiff, das die Bundesflagge führt, belegen.
  • Die bisherigen Seefahrtbücher werden bis zum 31. Mai 2019 dem Seeleute-Ausweis im Rahmen einer Übergangsregelung gleichgestellt und können in dieser Funktion entsprechend weiter verwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bund

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal