Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Steuerberaterin / Steuerberater
Inhalt
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Steuerberaterin / Steuerberater
Begriffe im Kontext
Steuerberater (Synonym), Steuerberaterin (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
Sie leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften dieses Steuerberatungsgesetz.
Sie haben die Aufgabe Ihren Mandantinnen und Mandanten in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Sie sind als Steuerberaterin / Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und bedürfen der Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Sie haben die Aufgabe Ihren Mandantinnen und Mandanten in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Sie sind als Steuerberaterin / Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und bedürfen der Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Für die Erstbestellung als Steuerberater/in bei der Steuerberaterkammer Hamburg sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in incl. Passbild
- beglaubigte Abschrift über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- aktuelles Führungszeugnis der Belegart null
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in incl. Passbild
- beglaubigte Abschrift über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- aktuelles Führungszeugnis der Belegart null
Sie, als Steuerberater,:
- befinden sich in eigenen geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- haben keine strafrechtliche Verurteilung und besitzen somit die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- haben keine gesundheitlichen Hinderungsgründe
- haben die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt
- üben keine Tätigkeit aus, die mit dem Beruf des Steuerberater unvereinbar ist
- haben die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers
- befinden sich in eigenen geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- haben keine strafrechtliche Verurteilung und besitzen somit die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- haben keine gesundheitlichen Hinderungsgründe
- haben die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt
- üben keine Tätigkeit aus, die mit dem Beruf des Steuerberater unvereinbar ist
- haben die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers
Sie müssen den Antrag bei der Steuerberaterkammer Hamburg stellen, wenn der Ort der deutschen Niederlassung Hamburg ist.
Steuerberater leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen und beraten bzw. vertreten ihre Mandantinnen / Mandanten in ihren Steuerangelegenheiten.