Berufsanerkennung Steuerfachangestellte
Inhalt
Begriffe im Kontext
BQRL57, Steuerfachangestellte (Synonym), Steuerfachgehilfen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r findet sich das Antragsformular, dem entnommen kann, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, unter www.stbk-niedersachsen.de
Prüfungsurkunden und -zeugnisse in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung, Arbeitgeberbescheinigungen (Näheres unter www.stbk-niedersachsen.de für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r)
Gebühren für die Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Ausbildungsberuf 'Steuerfachangestellte/r': 100,-- bis 600,-- Euro.
Die Steuerberaterkammer Hamburg hat die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r auf die Steuerberaterkammer Niedersachsen übertragen.
Bitte beachten Sie, dass - wie in den Formularen angegeben - einzelne Dokumente wie beglaubigte Abschriften im Original vorzulegen sind. Eine Übermittlung in elektronischer Form reicht insoweit nicht aus.