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Sondernutzung von Straßen Zustimmung

Hamburg 99108012134000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012134000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Zustimmung

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzungserlaubnis für private Leitungsverlegung im öffentlichen Raum beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Leitungen für die Übermittlung von Daten, Bezirke (Synonym), Leitungen für Rundfunk- und Fernsehprogramme, Bezirke (Synonym), Stromleitungen, Bezirke (Synonym), Öltransportleitungen, Bezirke (Synonym), Gasleitungen, Bezirke (Synonym), Ringleitung von Blitzschutzanlagen, Bezirke (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Management des öffentlichen Raumes (Hamburg-Mitte)

Handlungsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19

Teaser

Wenn Sie im öffentlichen Raum unterirdisch Leitungen verlegen wollen und kein Leitungsträger sind, benötigen Sie vorab eine Sondernutzungserlaubnis.

Volltext

Straßen, Wege oder öffentliche Plätze sind in der Regel der Öffentlichkeit und dem Gemeingebrauch gewidmet. Wenn Sie unter öffentlichen Flächen Leitungen verlegen, die privaten Zwecken dienen sollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Behörde beantragen. Beispiele für eine Sondernutzung sind:
  • Das Verlegen von Blitzschutzleitungen
  • Das Verlegen von Leitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

Voraussetzungen

  • Der Raum ist für zukünftige Nutzungen freizuhalten. Es muss eine besondere Notwendigkeit (Härtefall) für die Notwendigkeit der Leitungsverlegung bestehen.
  • Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken.
  • Sie dürfen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
  • Sie dürfen den Gemeingebrauch durch Passanten nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
  • Sie dürfen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig stark beeinflussen oder abnutzen.
  • Sie dürfen öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Sie dürfen öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Über die Verhältnismäßigkeit entscheidet die zuständige Behörde im eigenen Ermessen.

Kosten

Die jeweiligen Gebühren hängen von Art, Umfang und Ort der Sondernutzung ab.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Dokumente bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Mindestens 6 Wochen

Frist

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Verlegung privater Leitungen in öffentlichem Straßengrund ist nur zum Zwecke der öffentlichen Versorgung zulässig.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Sondernutzungserlaubnis für private Leitungsverlegung im öffentlichen Raum beantragen
  • Wenn unter öffentlichen Flächen private Leistungen verlegt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig
  • Sondernutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

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