Schülersammelliste Anordnung
Inhalt
Befreiung von der Visumspflicht für Schülerinnen und Schülern auf Sammellisten beantragen
Begriffe im Kontext
Aufenthaltserlaubnis, Klassenfahrt (Synonym), Niederlassungserlaubnis, Klassenfahrt (Synonym), Reisendenliste, Klassenfahrt (Synonym), Migranten, Klassenfahrt (Synonym), Ausländer, Klassenfahrt (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Klassenreise (Synonym), Ausländer, Klassenreise (Synonym), Migranten, Klassenreise (Synonym), Niederlassungserlaubnis, Klassenreise (Synonym), Reisendenliste, Klassenreise (Synonym), Klassenreise, Schülersammellisten Klassenreise, gesicherter Aufenthalt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.09.2024
Fachlich freigegeben durch
FP BIS M312
EU-Ratsbeschluss über die beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (Nr. 94/795/J vom 30. November 1994)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31994D0795
§ 3 Absatz 3 Ziffer 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__4.html
§ 4 Absatz 1 Ziffer 5 in Verbindung mit § 22 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__4.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31994D0795
§ 3 Absatz 3 Ziffer 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__4.html
§ 4 Absatz 1 Ziffer 5 in Verbindung mit § 22 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__4.html
Wenn Sie mit Schülerinnen und Schülern eine Klassenfahrt unternehmen, können diese mit der Sammelliste auch ohne Visum oder Pass in ein Land der Europäischen Union und einige weitere Länder einreisen.
Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).
Ihre Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es so zum Beispiel, dass Ihre Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wenn Sie als Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegen, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten Ihre aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Ihre Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
Wenn einer Ihrer Schüler oder Schülerinnen keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
Ihre Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es so zum Beispiel, dass Ihre Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wenn Sie als Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegen, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten Ihre aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Ihre Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
Wenn einer Ihrer Schüler oder Schülerinnen keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
- mit einem Foto des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
- von der örtlich zuständigen Stelle beglaubigt und genehmigt worden ist.
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schülerinnen und Schüler,
- Namen der begleitenden Lehrkräfte
- Name der Schule
- Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
- gegebenenfalls Fotos der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.
Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind
- Schüler oder Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland und
- Angehörige eines Drittstaats (nicht: Deutschland, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum) mit Wohnsitz in Deutschland.
- Der Schüler oder die Schülerin benötigt ein Visum. Welche Herkunftsländer ein Visum und somit auch eine Schülersammelliste als Visumersatz benötigen, können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amts entnehmen.
- Für einen Schüler oder eine Schülerin liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.
- Sie, als Lehrerin beziehungsweise Lehrer oder anderweitige Vertretung der Schule wenden sich formlos per Email an die zuständige Stelle und beantragen die Erstellung einer Schülersammelliste. Dabei machen Sie Angaben zu den notwendigen Reise-und Personendaten
- Name und Adresse der Schule
- Reiseziel
- Reisezeitraum
- Namen der begleitenden Lehrkräfte
- Personalien der betroffenen Schülerinnen und Schüler
- Die zuständige Stelle prüft und erstellt die Schülersammelliste anhand der von Ihnen eingereichten Antragsdaten. Sollten Informationen fehlen, fordert die zuständige Stelle diese bei Ihnen nach.
- Die Schülersammelliste wird zusammen mit einem Gebührenbescheid an die Schule übersandt.
- Sie, beziehungsweise eine anderweitige Vertretung der Schule bestätigen die Richtigkeit der Angaben auf der Schülersammelliste mit dem Siegel der Schule.
- Die Gebührenzahlung leitet die Schule in der Regel an die betroffenen Schüler oder Schülerinnen weiter.
Antragsfrist: spätestens vier Wochen vor Antritt der Reise
Gültigkeit der Sammelliste: maximal 3 Monate
Gültigkeit der Sammelliste: maximal 3 Monate
- Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).
- Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen.
- Die Schülersammelliste ermöglicht es so zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
- Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
- Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
- mit einem Foto des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
- von der örtlich zuständigen Stelle beglaubigt und genehmigt worden ist.