Aktenauskunft, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Inhalt
Aktenauskunft, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Aktenauskunft, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Begriffe im Kontext
Aktenauskünfte, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Synonym), Akteneinsicht, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz (Synonym), Auskunftsverlangen, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Synonym), Transparenzgesetz, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Poststelle (Sozialbehörde)
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu bestimmten behördlichen Informationen. Hierzu können Sie Aktenauskunft erhalten.
Seit dem 6.10.12 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der angegebenen Telefonnummer erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner weiter vermittelt.