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Auskünfte nach HmbTG

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Auskünfte nach HmbTG

Leistungsbezeichnung II

Wenn Sie Auskünfte von der Behörde für Kultur und Medien auf Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes ersuchen.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Akteneinsicht (Transparenzgesetz) (Synonym), Transparenzgesetz (Informationsregister) (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Kulturbehörde (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Kulturbehörde (Synonym), Aktenauskünfte, Kulturbehörde (Synonym), Transparenzgesetz, Kulturbehörde (Synonym), Auskunftsverlangen, Kulturbehörde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.10.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

www.hamburg.de/transparenzgesetz

Teaser

Sie möchten Auskünfte von der Behörde für Kultur und Medien auf Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes.

Volltext

Aufgrund des Transparenzgesetzes besteht grundsätzlich für jede Person ein Anspruch auf Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Einschränkungen hinsichtlich bestimmter begehrter Informationen sind allerdings möglich, da das Gesetz bestimmte Ausschlusstatbestände beinhaltet, nach denen Informationen nicht herauszugeben sind.
- Der Auskunftsantrag ist an die Behörde zu richten, die für das Anliegen auskunftspflichtig ist.
- Ist die angerufene Stelle nicht selbst auskunftspflichtig, so hat diese die auskunftspflichte Stelle zu    ermitteln und die antragstellende Person zu beraten.

Erforderliche Unterlagen

Es sollen die beanspruchten Informationen möglichst genau bezeichnet werden.

Voraussetzungen

keine

Kosten

Für die Bescheidung von Auskunftsersuchen fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Der Auskunftsantrag soll möglichst schriftlich gestellt werden an geschaeftsstellehmbtg@bkm.hamburg.de.
Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die begehrte Auskunft binnen eines Monats erteilt. In Fällen einer größeren Komplexität des Auskunftsersuchens kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Kulturbehörde

Formulare

nicht vorhanden

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