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Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Hamburg 99036020001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036020001000

Leistungsbezeichnung

Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Kfz Anmeldung, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

fabrikneues Kraftfahrzeug zulassen (Synonym), Zulassung (Synonym), Kfz Anmeldung eines gekauften Neufahrzeugs (Synonym), kfz anmeldung (Synonym), Quad (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__6.html

Teaser

Wenn Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr fahren möchten, müssen Sie es dafür erstmalig zulassen.

Volltext

Wenn Sie ein Neufahrzeug besitzen, dürfen Sie es erst im Straßenverkehr nutzen, wenn es zugelassen ist.
Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere Ihres Fahrzeugs und sowie ein zugeteiltes Kennzeichen. Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen und es auf öffentlichen Flächen abstellen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
  • CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links). Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • Terminbestätigung
  • bei der Zulassung eines Wohnmobils: Kaufvertrag oder Rechnung im Original

zusätzlich, falls eine andere Person stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • Vollmacht im Original
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis des Bevollmächtigten im Original

zusätzlich für Firmen oder Vereine:

  • Firmen- oder Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)
Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung am Fahrzeug vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
  • Sie besitzen ein Neufahrzeug.

Kosten

Die Gebühren für die Erstzulassung betragen zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online über den Online-Dienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zulassen.

Bearbeitungsdauer

Die Neuzulassung erfolgt in der Regel sofort.

Frist

keine

Hinweise

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
  • Danach wählen Sie: Zulassung fabrikneues Fahrzeug (außer Wohnmobile) oder Zulassung fabrikneues Wohnmobil oder Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht die gleiche Person, muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel Leasingfahrzeuge.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Neufahrzeuge müssen vor der Nutzung im Straßenverkehr zugelassen werden.
  • Zulassungspapiere und Kennzeichen werden ausgestellt.
  • Nach Anbringen der Kennzeichen darf Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt und auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
  • Steuer- und Versicherungspflicht beginnt.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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