Kfz Kennzeichen, Rote Kennzeichen und Tausch Fahrzeugscheinheft
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Rote Kennzeichen werden auch als Händlerkennzeichen bezeichnet und werden in der Regel für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt, wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind. Sie werden nur befristet und auch nur an zuverlässige Betriebe ausgegeben. Händler, die zum Besitz solcher Kennzeichen berechtigt sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft führen. Im Fahrzeugscheinheft müssen alle Fahrzeuge eingetragen werden, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden. Es muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn es voll ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) getauscht werden, dabei werden die Einträge im Heft und im Fahrtenverzeichnis geprüft.
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebestätigung
- ein Firmennachweis (zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, die nicht älter als drei Monate ist, oder ein Handelsregisterauszug)
- die elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- ein Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, zu beantragen bei der Meldebehörde)
- einen Stellplatznachweis (zum Beispiel der Miet- oder Kaufvertrag des Grundstücks)
- die Terminbestätigung
Für den Hefttausch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- das alte Fahrzeugscheinheft beziehungsweise die alten Fahrzeugscheinhefte
- das Fahrtenverzeichnis
- die Terminbestätigung
Beim Tausch der Fahrzeugscheinhefte für Rote Kennzeichen muss eines der Formulare, die unter dem folgenden Link abrufbar sind, ausgefüllt werden:
- https://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6918520/haendler/
Eine Terminierung für die Ausstellung neuer roter Fahrzeugscheinhefte ist nicht notwendig.
Geben Sie ihre Anträge für bis zu fünf rote Fahrzeugscheinhefte in einem LBV-Standort Ihrer Wahl ab, die Bearbeitung erfolgt zentral im Standort Nord.
Sie werden bei Fertigstellung informiert. Abholung und Abgabe erfolgen im gleichen Standort.
Verlust des Fahrzeugscheinheftes oder des Fahrtenverzeichnisses
Wenn das Fahrzeugscheinheft oder das Fahrtenverzeichnis verloren wurde, muss der Verantwortliche dies durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft nachweisen. Diese muss persönlich beim LBV erfolgen.