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Kfz Kennzeichen, Rote Kennzeichen und Tausch Fahrzeugscheinheft

Hamburg 99036037040000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036037040000

Leistungsbezeichnung

Kfz Kennzeichen, Rote Kennzeichen und Tausch Fahrzeugscheinheft

Leistungsbezeichnung II

Kfz Kennzeichen, Rote Kennzeichen und Tausch Fahrzeugscheinheft

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Rote Kennzeichen (Synonym), Rotes/Rote Kennzeichen (Synonym), Händler (Synonym), 06er Kennzeichen (Synonym), Fahrzeugheft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für rote Kennzeichen ist in § 16 Abs.3  Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zu finden.

Teaser

Manchmal muss ein Auto, das nicht zugelassen ist, trotzdem kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für solche kurzzeitigen Fahrten gibt es in Deutschland die sogenannten roten Kennzeichen.

Volltext

Manchmal muss ein Auto, das nicht zugelassen ist, trotzdem kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für solche kurzzeitigen Fahrten gibt es in Deutschland die sogenannten roten Kennzeichen.

Rote Kennzeichen werden auch als Händlerkennzeichen bezeichnet und werden in der Regel für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt, wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind. Sie werden nur befristet und auch nur an zuverlässige Betriebe ausgegeben. Händler, die zum Besitz solcher Kennzeichen berechtigt sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft führen. Im Fahrzeugscheinheft müssen alle Fahrzeuge eingetragen werden, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden. Es muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn es voll ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) getauscht werden, dabei werden die Einträge im Heft und im Fahrtenverzeichnis geprüft.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung roter Kennzeichen müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein Firmennachweis (zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, die nicht älter als drei Monate ist, oder ein Handelsregisterauszug)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • ein Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, zu beantragen bei der Meldebehörde)
  • einen Stellplatznachweis (zum Beispiel der Miet- oder Kaufvertrag des Grundstücks)
  • die Terminbestätigung

Für den Hefttausch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • das alte Fahrzeugscheinheft beziehungsweise die alten Fahrzeugscheinhefte
  • das Fahrtenverzeichnis
  • die Terminbestätigung

Voraussetzungen

Die Beantragung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist nur möglich, wenn der Betrieb sowohl seinen Sitz als auch die PKW-Stellplätze in Hamburg hat. Weiterhin muss der Verantwortliche persönlich an einer Unterweisung zum Umgang mit den roten Kennzeichen teilnehmen. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Händler oder die Werkstatt auch tatsächlich die angegebenen Tätigkeiten ausübt.

Beim Tausch der Fahrzeugscheinhefte für Rote Kennzeichen muss eines der Formulare, die unter dem folgenden Link abrufbar sind, ausgefüllt werden:
 
  • https://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6918520/haendler/
Darüber hinaus muss der Tausch der Fahrzeugscheinhefte mangels Option zum Ankreuzen handschriftlich vermerkt werden.

Kosten

Die Beantragung roter Kennzeichen kostet zwischen 192,00 EUR und 220,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Pro Heft müssen 15,30 EUR gezahlt werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Rote Kennzeichen werden nur befristet ausgegeben. Wenn Sie darüber hinaus rote Kennzeichen brauchen, können Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Hinweise

Terminbuchung
Eine Terminierung für die Ausstellung neuer roter Fahrzeugscheinhefte ist nicht notwendig.

Geben Sie ihre Anträge für bis zu fünf rote Fahrzeugscheinhefte in einem LBV-Standort Ihrer Wahl ab, die Bearbeitung erfolgt zentral im Standort Nord.
Sie werden bei Fertigstellung informiert. Abholung und Abgabe erfolgen im gleichen Standort.
 

Verlust des Fahrzeugscheinheftes oder des Fahrtenverzeichnisses
Wenn das Fahrzeugscheinheft oder das Fahrtenverzeichnis verloren wurde, muss der Verantwortliche dies durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft nachweisen. Diese muss persönlich beim LBV erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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