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Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis

Hamburg 99026007005000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026007005000

Leistungsbezeichnung

Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Kfz, Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

KFZ Betriebserlaubnis für ein einzelnes Fahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Kommunikation (LBV)

Teaser

Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

Volltext

Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Dies gilt auch für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung (COC-Bescheinigung) aus dem Ausland sowie stillgelegte Fahrzeuge, die nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurden und eine neue Zulassung erhalten sollen. Mit der Einzelbetriebserlaubnis wird festgestellt, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.

 

Erforderliche Unterlagen

Der Umfang der Unterlagen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich, mindestens aber werden benötigt:
  • ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 13 EG-FGV
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • ein Handelsregisterauszug bei Unternehmen
  • eine Handlungsvollmacht bei Antragstellung in Vollmacht
  • nach Bedarf: reserviertes Kennzeichen
  • ein formloser Antrag

Voraussetzungen

Ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines Fahrzeugs, welches noch nie im europäischen Wirtschaftsraum (EWG) homologiert wurde, soll in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden. Der bzw. die Antragstellende ist über das Fahrzeug verfügungsberechtigt oder ist vom Verfügungsberechtigten beauftragt.

Kosten

39,50 EUR, sofern keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Sie reichen das Gutachten zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Landesbetrieb Verkehr ein.
  • Dieser erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder vermerkt mit Siegel auf dem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV oder Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es wird immer nur im Einzelfall entschieden und über die Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen entschieden werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis
  • Betriebserlaubnis oder Einzelfallgenehmigung für Fahrzeuge beantragen, für die keine EG-Typgenehmigung besteht
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen ist erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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