Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B
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Begriffe im Kontext
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www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können Sie die erforderlichen Unterlagen direkt in Ihrer Fahrschule abgeben und Ihre Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.
Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm fahren. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Für das Transportieren von Anhängern zwischen 750 und 3.500 kg benötigen Sie zusätzlich einen Anhängerführerschein (Klasse BE).
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie reichen Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters ein.
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
- Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
- Unterlagen können in der Regel in der Fahrschule abgegeben werden.
- Führerschein Klasse B erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg sowie den Transport von Anhängern bis 750 kg.