Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

Hamburg 99108047001001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

Leistungsbezeichnung II

Führerschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Führerschein, Ersterteilung (Synonym), LBV Führerschein beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

Teaser

Um ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese können Sie durch den Führerschein nachweisen. Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie einen Führerschein der Klasse B beantragen.

Volltext

Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können Sie die erforderlichen Unterlagen direkt in Ihrer Fahrschule abgeben und Ihre Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.

Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm fahren. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Für das Transportieren von Anhängern zwischen 750 und 3.500 kg benötigen Sie zusätzlich einen Anhängerführerschein (Klasse BE).

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe 
  • ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
Für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D werden zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Ergänzende Informationen finden Sie unter den Einträgen zu LKW- und Busführerscheinen.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg 
  • Sie reichen Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters ein.

Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 45,90 EUR - 74,50 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt parallel zur Fahrschulausbildung.

Frist

Sie müssen die theoretische Prüfung, innerhalb von 12 Monaten nachdem Ihre Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind, ablegen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen Ihrer theoretischen Prüfung erfolgen.
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Hinweise

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.


Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
  • Unterlagen können in der Regel in der Fahrschule abgegeben werden.
  • Führerschein Klasse B erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg sowie den Transport von Anhängern bis 750 kg.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal