Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
Inhalt
Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
Führerschein, Fahrerlaubnis (Klassen B und BE) für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Begriffe im Kontext
Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein mit 17 (Synonym), BF 17 (Synonym), BF 17, zusätzliche Begleitpersonen (Synonym), BF17, zusätzliche Begleitpersonen (Synonym), Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, zusätzliche Begleitpersonen (Synonym), Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (Synonym), Führerschein mit 17, zusätzliche Begleitpersonen (Synonym), Führerschein auf Probe (Synonym), BF 17 beantragen (Synonym), BF17 beantragen (Synonym), Führerschein abholen, BF 17, Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen (Synonym), Fahreignungsregister (Synonym), Führerschein, Begleitetes Fahren mit 17 beantragen (Synonym), Begleitperson BF17 (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6e.html
§ 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6e.html
§ 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wenn Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren.
Wenn Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren. Dies betrifft die Klassen B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger). Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Damit dürfen Sie dann bis zu Ihrem 18. Geburtstag in Begleitung einer hierfür zugelassenen Begleitperson fahren.
- Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller Begleitpersonen (bei Kartenführerscheinen reicht eine Kopie, Papierführerscheine müssen im Original vorgelegt werden)
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
- falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
- Terminbestätigung
für Bewerbende:
- Sie sind 17 Jahre alt, beziehungsweise reichen Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ein.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
- zur Ausstellung der Fahrerlaubnis: Sie haben eine abgeschlossene Führerscheinausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Sie haben an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
- Sie können mindestens eine geeignete Begleitperson benennen.
für Begleitpersonen:
- Sie sind mindestens 30 Jahre alt
- Sie sind seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3)
- Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Begleitetes Fahren mit 17 mit einer Begleitperson: 61,90 EUR.
Für jede weitere Begleitperson: 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Für jede weitere Begleitperson: 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Sie melden sich bei einer Fahrschule an und teilen mit, dass Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten.
- Sie reichen alle notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule ein.
- Ihre Fahrschule reicht Ihren Antrag beim Landesbetrieb Verkehr ein.
- Direkt nach bestandener Fahrprüfung wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein per Einschreiben an Sie versandt. Den Landesbetrieb Verkehr müssen Sie nur kontaktieren, falls Ihnen der Führerschein zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht vorliegt.
Die Prüfungsbescheinigung wird Ihnen direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.
Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.
Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.
Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig.
Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig.
Wenn Sie vor Ihrem 18. Geburtstag ohne Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Sie können nachträglich weitere Begleitpersonen hinzufügen. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber beziehungsweise der Fahrerlaubnisinhaberin gestellt werden. Buchen Sie hierfür einen Termin:
Sie können nachträglich weitere Begleitpersonen hinzufügen. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber beziehungsweise der Fahrerlaubnisinhaberin gestellt werden. Buchen Sie hierfür einen Termin:
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Änderung von Führerscheindaten
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) kann vor dem 18. Geburtstag Auto gefahren werden
- Klassen B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger)
- Begleitung durch zugelassene Begleitperson erforderlich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service