Fahrerlaubnis Neuerteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug (Synonym), Neuerteilung Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnis, Neuerteilung nach Entzug (Synonym), Führerschein, Neubeantragung nach Entzug (Synonym), Führerschein Wiedererteilung (Synonym), Führerschein, Ersterteilung nach Sperre (Synonym), Führerschein, Erstantrag abgelehnt (Synonym), Führerschein, Neubeantragung nach körperlicher Einschränkung (Synonym), Fahrerlaubnisentzug (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder die Führerscheinstelle entzogen wurde, sind Sie nicht mehr berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Sie können eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen, nachdem die gegebenenfalls gesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass Ihre Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Alle dafür notwendigen Schritte werden Ihnen bei einem Termin vor Ort mitgeteilt.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- aktuelles biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate
- Terminbestätigung
- sofern vorhanden: die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis
- falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Akte an den Landesbetrieb Verkehr nach Hamburg übersandt wurde
- falls Ihre ursprüngliche Führerscheinklasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest (zum Beispiel durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre
zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E):
- Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV (Hausarzt bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen), Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Falls Ihnen eine Sperrfrist erteilt wurde, muss diese vor der Neuerteilung abgelaufen sein (Den Antrag können Sie bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen).
- Sie können nachweisen, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs befähigt und geeignet sind.
Circa 235,00 EUR
Die konkrete Summe variiert im Einzelfall und kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die konkrete Summe variiert im Einzelfall und kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Sie buchen online einen Termin zur Beratung.
- Der genaue Verfahrensablauf bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis variiert je nach Einzelfall und wird Ihnen bei Ihrem Termin vor Ort genauer erläutert. Eine persönliche Vorsprache ist daher zunächst zwingend erforderlich.
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Die Beantragung der Neuerteilung ist ausschließlich im Standort LBV-Mitte möglich.
Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt. Die reguläre Fahrerlaubnis wird dann in der Regel unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt. Die reguläre Fahrerlaubnis wird dann in der Regel unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Neuerteilung nach Entzug (Beratung)
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr erlaubt ist.
- Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss beantragt werden.
Die Fahrerlaubnis kann neu erteilt werden nach:
- Entzug der Fahrerlaubnis durch Gericht oder Verwaltungsbehörde
- einer gerichtlichen Sperre
- einer Sperre gegen den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
- einer Ablehnung einer erstmaligen Beantragung einer Fahrerlaubnis (Versagung) oder
- einer körperlichen Einschränkung
- Nachweis der Wiederherstellung der Befähigung und Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlich. Die Einzelheiten der Neuerteilung müssen im LBV vor Ort mit dem Betroffenen geklärt werden.