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Fahrerlaubnis Erweiterung

Hamburg 99108047049000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Erweiterung

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung des Führerscheins um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Erweitern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern

Volltext

Die Antragstellung auf Erweiterung muss beim LBV erfolgen. Dafür werden die gleichen Unterlagen (siehe Wichtige Hinweise) wie für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis benötigt. Wurde bereits ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe vorgelegt, wird kein neuer Nachweis benötigt.

In der Regel können die erforderlichen Unterlagen beim Fahrlehrer abgeben werden, der sich im Anschluss um die Beantragung der Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde kümmert.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen: 
  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • der bereits vorhandene Führerschein
  • ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter (ohne Kopfbedeckung)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (es gibt verschiedene Anbieter, der LBV darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Anbieter empfehlen.)
  • ein Sehtest (für die Klassen A und B; z.B. durch einen Optiker)
  • die Terminbestätigung
Zusätzlich für die Erweiterung Klasse C und D:
  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
  • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist

Voraussetzungen

Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss dabei in Hamburg liegen. Der Antrag kann bereits vor dem Absolvieren des Unterrichts an der Fahrschule gestellt werden. Die  Aushändigung des neuen Führerscheins erfolgt jedoch erst nachdem der Unterricht absolviert wurde und die Prüfungen bestanden worden sind.

 

Kosten

Die Gebühren für eine Erweiterung des Führerscheins belaufen sich zwischen 41,80 EUR und 70,40 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.
  • Falls Sie lediglich Schlüsselzahlen in Ihren Führerschein eintragen lassen wollen, buchen Sie bitte einen Termin im LBV:
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Änderung von Führerscheindaten"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Ihr Anliegen wird bei Ihrem Termin im LBV vor Ort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig für die Beantragung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord. 
 

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig ausgenommen eingetragene Ablaufdaten bei C/D Klassen. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal