Fahrerlaubnis Erweiterung
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Die Antragstellung auf Erweiterung muss beim LBV erfolgen. Dafür werden die gleichen Unterlagen (siehe Wichtige Hinweise) wie für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis benötigt. Wurde bereits ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe vorgelegt, wird kein neuer Nachweis benötigt.
In der Regel können die erforderlichen Unterlagen beim Fahrlehrer abgeben werden, der sich im Anschluss um die Beantragung der Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde kümmert.
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- der bereits vorhandene Führerschein
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter (ohne Kopfbedeckung)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (es gibt verschiedene Anbieter, der LBV darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Anbieter empfehlen.)
- ein Sehtest (für die Klassen A und B; z.B. durch einen Optiker)
- die Terminbestätigung
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
- Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.
- Falls Sie lediglich Schlüsselzahlen in Ihren Führerschein eintragen lassen wollen, buchen Sie bitte einen Termin im LBV:
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Änderung von Führerscheindaten"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Ihr Anliegen wird bei Ihrem Termin im LBV vor Ort bearbeitet.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig ausgenommen eingetragene Ablaufdaten bei C/D Klassen. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.