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Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts

Hamburg 99108049012001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012001

Leistungsbezeichnung

Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, alten Führerschein umtauschen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Führerscheinumtausch (Synonym), Kartenführerschein (Synonym), Tausch in den EU Kartenführerschein (Synonym), Führerschein Express (Synonym), Expressführerschein (Synonym), Umtausch Führerschein (Synonym), Führerschein, Führerscheintausch 2033 (Synonym), Führerscheintausch (Synonym), Führerschein Gültigkeit (Synonym), Führerschein umtauschen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html
Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html

Teaser

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Volltext

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen Sie bis 2033 schrittweise in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen, Sie erhalten lediglich ein neues Führerscheindokument. Auch die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter "zu beachten".

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • der aktuelle Führerschein
  • bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
  • die Terminbestätigung

zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:

  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird). 

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie stellen den Antrag persönlich.

Kosten

31,90 EUR. 
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Expressbestellung zusätzlich 26,40 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
  • Sie nehmen den Termin persönlich wahr und bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal 4 Wochen von der Bundesdruckerei. Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Werktagen.

Frist

Bei Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin ausschlaggebend:
  • vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
  • 2008: Umtausch bis 19.01.2029
  • 2009: Umtausch bis 19.01.2030
  • 2010: Umtausch bis 19.01.2031
  • 2011: Umtausch bis 19.01.2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument. 

Hinweise

Papierführerscheine können auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort umgetauscht werden.

Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE. 
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.

Terminbuchung:
  • Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail.
  • Sie bestätige Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden
  • Tauschfristen richten sich beim Papierführerschein nach dem Geburtsjahr und beim unbefristeten Kartenführerschein nach dessen Ausstellungsjahr
  • ab dem 19.01.2013 ausgestellte EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf der Gültigkeit getauscht werden
  • die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, es geht lediglich um den Tausch des Führerscheindokuments

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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