Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts
Inhalt
Begriffe im Kontext
Führerscheinumtausch (Synonym), Kartenführerschein (Synonym), Tausch in den EU Kartenführerschein (Synonym), Führerschein Express (Synonym), Expressführerschein (Synonym), Umtausch Führerschein (Synonym), Führerschein, Führerscheintausch 2033 (Synonym), Führerscheintausch (Synonym), Führerschein Gültigkeit (Synonym), Führerschein umtauschen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html
Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html
Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html
Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen Sie bis 2033 schrittweise in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen, Sie erhalten lediglich ein neues Führerscheindokument. Auch die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter "zu beachten".
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- der aktuelle Führerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
- die Terminbestätigung
zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
- Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein.
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
31,90 EUR.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Expressbestellung zusätzlich 26,40 EUR.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Expressbestellung zusätzlich 26,40 EUR.
- Sie buchen online einen Termin.
- Sie nehmen den Termin persönlich wahr und bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.
Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal 4 Wochen von der Bundesdruckerei. Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Werktagen.
Bei Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Papierführerscheine können auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort umgetauscht werden.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Terminbuchung:
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Terminbuchung:
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail.
- Sie bestätige Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden
- Tauschfristen richten sich beim Papierführerschein nach dem Geburtsjahr und beim unbefristeten Kartenführerschein nach dessen Ausstellungsjahr
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf der Gültigkeit getauscht werden
- die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, es geht lediglich um den Tausch des Führerscheindokuments
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service