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Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Hamburg 99108047050003 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050003

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Dienstführerschein in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Bundeswehr-Dienstführerschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__27.html

Teaser

Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr oder der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Volltext

Sie können Ihren Dienstführerschein in eine allgemeine Fahrerlaubnis umtauschen, die Ihnen dann auch das Führen der Kraftfahrzeuge im zivilen Straßenverkehr erlaubt. Dies betrifft die Führerscheine der Bundeswehr sowie Polizei und Bundespolizei. Für die Umschreibung müssen Sie keine neuen Prüfungen wie Sehtest, erste Hilfe oder Fahrprüfung mehr ablegen.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter) 
  • Ihr Dienstführerschein
  • falls vorhanden: der zivile Führerschein, falls dieser durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
  • die Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
  • Sie haben eine gültige Dienstfahrerlaubnis.

Kosten

41,80 EUR - 66,00 EUR
Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert 3 - 4 Wochen.

Frist

Antragsfrist: Keine.
Beachten Sie die Gültigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisklassen in Ihrem Dienstführerschein.

Hinweise

Zuständig für den Umtausch sind die LBV-Standorte Mitte und Nord.
Falls Sie Ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C und D nicht nur umtauschen, sondern gleichzeitig auch verlängern möchten, müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten und weitere Unterlagen einreichen. Alle Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis" in der Rubrik "Links".

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Dienstführerscheine können in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgetauscht werden.
  • Die Fahrzeuge dürfen dann auch im zivilen Straßenverkehr geführt werden.
  • betrifft Führerscheine der Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei.
  • erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig, beispielsweise: Untersuchung Sehvermögen, Schulung in Erster Hilfe oder Fahrprüfung

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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