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Internationaler Führerschein Ausstellung

Hamburg 99108062012000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108062012000

Leistungsbezeichnung

Internationaler Führerschein Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Internationalen Führerschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Internationaler Führerschein (Synonym), Führerschein (Synonym), Ausstellung eines Internationalen Führerscheins (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Ausland (Synonym), International (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25a.html
§ 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25b.html

Teaser

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Volltext

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheines und nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Passfoto (45x35 Millimeter)
  • Terminbestätigung
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn Sie noch einen Papierführerschein haben und der letzte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde)
Zusätzlich, wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt:
  • schriftliche Vollmacht des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin
  • gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person
Auch bei einer Antragstellung in Vollmacht müssen der Führerschein und der Personalausweis des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin im Original vorgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie haben einen Führerschein im EU-Kartenformat (Ausstellungsdatum ab 1999).
    • Anderenfalls müssen Sie Ihren Papierführerschein zusätzlich in das aktuelle Format umtauschen.

Kosten

16,90 EUR.
Bei postalischem Versand zusätzlich: 3,50 EUR .
Sofern Sie Ihren Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen, fallen ebenfalls zusätzliche Kosten an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per Post stellen. Den internationalen Führerschein können Sie nur postalisch beantragen, wenn Sie einen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Falls Sie den internationalen Führerschein kurzfristig benötigen, beantragen Sie diesen ebenfalls persönlich.

Beantragung vor Ort:
  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein bereits vorhanden) " oder "Antrag Internationaler Führerschein inklusive Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Sie erhalten den internationalen Führerschein direkt bei Ihrem Termin vor Ort, wenn Sie schon einen Kartenführerschein besitzen. Falls Sie Ihren Führerschein zuerst in einen Kartenführerschein umtauschen müssen, wird Ihnen der internationale Führerschein zusammen mit Ihrem neuen Kartenführerschein per Einschreiben nach Hause gesandt.
Beantragung per Post (kein persönlicher Termin notwendig): 
  • Sie schicken Ihre Unterlagen und das Antragsformular (siehe unter Links) per Post an den LBV.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Der internationale Führerschein wird Ihnen per Einschreiben nach Hause gesandt.

Bearbeitungsdauer

Der internationale Führerschein wird Ihnen sofort vor Ort übergeben, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein haben.
Wenn Sie Ihren Papierführerschein zuerst umtauschen müssen, erhalten Sie den internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem neuen EU-Kartenführerschein. Die Herstellung dauert etwa 3 Wochen.

Frist

Der internationale Führerschein ist bis zu 3 Jahre gültig. Er wird Ihnen maximal für den Zeitraum erteilt, für den Ihr nationaler Führerschein noch Gültigkeit hat. Wenn eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D mit eingetragen werden soll, die weniger als 3 Jahre gültig ist, verkürzt sich auch die Gültigkeit Ihres internationalen Führerscheins entsprechend.

Hinweise

Sie können eine volljährige Person dazu bevollmächtigen, den internationalen Führerschein für Sie zu beantragen. Dies ist nur möglich, wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR))
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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