Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

Hamburg 99023005012000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99023005012000

Leistungsbezeichnung

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Schlüsselnummer eintragen (Synonym), Schlüsselnummer 95 eintragen (Synonym), Berufskraftfahrerqualifikation eintragen (Synonym), Schlüsselnummer 95 (Synonym), Schlüsselzahl 95 (Synonym), Schlüssel 95 (Synonym), LKW Module (Synonym), Fahrerqualifizierungsnachweis (Synonym), FQN (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/
Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2018/645
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32018L0645&rid=8

Teaser

Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Volltext

Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Hierzu müssen Sie einmal die Grundqualifikation erwerben und diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern.

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation wurde einst in den EU-Kartenführerschein eingetragen. Dieses Verfahren wurde geändert. Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN). Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen als zusätzliche Karte zum EU-Kartenführerschein ausgestellt und ist mit der Schlüsselzahl 95 hinter der jeweiligen Klasse versehen.  

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • der EU-Kartenführerschein
  • ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
  • den Nachweis über die Grundqualifikation und den Nachweis der Fortbildungsmodule
  • die Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung dazu.
  • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
  • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
  • Sie stellen Ihren Antrag auf Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Kosten

32,50 EUR.
Die Zusendung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei. Hierfür werden zusätzlich 3,50 EUR erhoben.
Weitere Kosten richten sich je nach Antragsart und können erst bei Beantragung ermittelt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
  • sie nehmen den Termin wahr und bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet. 
  • Ihr Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Bundesdruckerei erstellt und per Post an Sie zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellungszeit beträgt 3 - 4 Wochen. Zusendung erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei

Frist

Nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen Sie diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern.

Hinweise

Die Grundqualifikation muss von allen Fahrzeugführenden nachgewiesen werden, die

  • ihre D-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
  • ihre C-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erworben haben.
  • Staatsbürger eines Mitgliedslandes der EU oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind oder für ein Unternehmen mit Sitz in der EU beziehungsweise der EWG arbeiten und gewerbliche Fahrten (auch im Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Fahrzeugen durchführen:
  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güter- oder Werkverkehr (C-Klassen).
  • Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D-Klassen).

Terminbuchung

  • Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Berufskraftfahrerinnen oder -fahrer benötigen eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Nachweis war bislang Schlüsselzahl 95, ab 2021 wird diese durch Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt
  • der FQN muss zusätzlich zur Fahrerlaubnis mittgeführt werden
  • der FQN muss schriftlich beantragt werden
  • nach Herstellung der Karte wird diese automatisch von der Bundesdruckerei zugeschickt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal