Fahrerkarte Erteilung
Inhalt
Fahrerkarte (Führerschein) für gewerbliche Güter- und Personenbeförderung beantragen
Begriffe im Kontext
Fahrtenschreiber (Synonym), Fahrerkarte beantragen (Synonym), Fahrtenbuch (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html
§ 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__5.html
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html
§ 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__5.html
Zur Überwachung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten müssen Sie für das Fahren bestimmter Fahrzeuge zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung eine Fahrerkarte beantragen.
Als Fahrer oder Fahrerin von bestimmten Fahrzeugen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung müssen Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen und überwachen lassen. Die Zeiten können manuell oder digital aufgezeichnet werden.
Der digitale Fahrtenschreiber ist in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen verpflichtend. Digitale Fahrtenschreiber sind für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von den tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers oder der Fahrerin, wie den Lenk- und Ruhezeiten, notwendig.
Für die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers benötigen Sie eine Fahrerkarte, die nur von Ihnen persönlich genutzt werden darf.
Der digitale Fahrtenschreiber ist in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen verpflichtend. Digitale Fahrtenschreiber sind für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von den tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers oder der Fahrerin, wie den Lenk- und Ruhezeiten, notwendig.
Für die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers benötigen Sie eine Fahrerkarte, die nur von Ihnen persönlich genutzt werden darf.
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültiger EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- bei Beschädigung oder Verlängerung: alte Fahrerkarte
- bei postalischer Beantragung: ausgefülltes Antragsformular (siehe unter Links)
- bei Beantragung vor Ort: Terminbestätigung
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie besitzen einen EU-Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013.
- Sollte Ihr Führerschein älter sein, müssen Sie diesen erst in das neue EU-Kartenführerscheinformat umtauschen.
- Sie fahren gewerblich ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder einen Bus mit mehr als neun Seitzplätzen.
- Ihr Fahrzeug verfügt über einen digitalen Fahrtenschreiber.
38,00 EUR - 41,00 EUR.
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Ist noch ein Tausch des Führerscheins in das aktuelle EU-Kartenformat erforderlich, fallen zusätzlich Gebühren in Höhe vom 26,50 EUR - 65,70 EUR an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Ist noch ein Tausch des Führerscheins in das aktuelle EU-Kartenformat erforderlich, fallen zusätzlich Gebühren in Höhe vom 26,50 EUR - 65,70 EUR an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per Post stellen. Die Fahrerkarte nur kann postalisch beantragt werden, wenn Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn Sie einen ausländischen EU-Kartenführerschein besitzen, beantragen Sie Ihre Fahrerkarte persönlich.
Beantragung vor Ort:
Beantragung vor Ort:
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrerkarte"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.
- Sie schicken Ihre Unterlagen und das Antragsformular per Post an den LBV.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.
- Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.
- Eine Verlängerung Ihrer Fahrerkarte können Sie frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer aktuellen Fahrerkarte beantragen.
- Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihrer Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich der Stelle melden, die Ihre Fahrerkarte ausgestellt hat und eine Ersatzkarte beantragen.
- Lenk- und Ruhezeiten müssen bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung aufgezeichnet und überwacht werden.
- Die Aufzeichnung kann manuell oder digital erfolgen.
- Digitale Fahrtenschreiber sind in allen neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 t und Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen verpflichtend.
- Digitale Fahrtenschreiber können tätigkeitsbezogene Daten des Fahrers, wie Lenk- und Ruhezeiten automatisch aufzeichnen, speichern, anzeigen, ausdrucken und ausgeben.
- Für die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers ist eine Fahrerkarte erforderlich.
- Sie wird persönlich ausgestellt und darf nur von der jeweiligen Person genutzt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service