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Werkstattkarte Erteilung

Hamburg 99108057001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057001000

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Werkstattkarte erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Werkstattkarte beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 7 Fahrpersonalverordnung  (FPersV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__7.html
§ 8 Fahrpersonalverordnung  (FPersV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__8.html
§ 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57b.html
 

Teaser

Wenn Sie gewerblich Arbeiten an Fahrtenschreibergeräten durchführen, benötigen Sie eine Werkstattkarte.

Volltext

Eine Werkstattkarte ermöglicht es Ihnen, als speziell geschultem Werkstattpersonal, den Zugriff auf digitale Fahrtenschreiber, um diese einzubauen, zu prüfen und zu kalibrieren.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Fachkraft
  • ausgefülltes Antragsformular (siehe unter Links)
  • Schulungsnachweis der Fachkraft gemäß § 57b StVZO
  • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • Arbeitsvertrag der Fachkraft (bei Erneuerung der Karte reicht eine Bestätigung des Arbeitsgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis aus)
  • bei Beantragung vor Ort: Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • Ihre Werkstatt hat ihren Betriebssitz in Hamburg.
  • Ihre Werkstatt ist für die Arbeit an Fahrtenschreibern anerkannt.

Kosten

45,00 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord. Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per E-Mail stellen. 
Beantragung vor Ort:
  • Sie buchen online einen Termin.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen die Werkstattkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.
Beantragung per E-Mail (kein Besuch vor Ort notwendig): 
  • Sie schicken Ihre Unterlagen und das Antragsformular per E-Mail an fuehrerschein@lbv.hamburg.de.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen die Werkstattkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.

Bearbeitungsdauer

Die Erstellung Ihrer Werkstattkarte dauert circa 5-10 Werktage.

Frist

Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Sie können frühestens 31 Tage vor Ablauf der Werkstattkarte einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Hinweise

Terminbuchung:    

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: weitere Dienstleistungen
  • Danach wählen Sie: Antrag Werkstattkarte
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Für die gewerbliche Arbeit an Fahrtenschreibern ist eine Werkstattkarte erforderlich.
  • Die Werkstattkarte ermöglicht speziell geschulten Technikern die Arbeit und Kalibrierung an Fahrtenschreibern.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal