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Fahrschulerlaubnis Erteilung

Hamburg 99050209001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050209001000

Leistungsbezeichnung

Fahrschulerlaubnis Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Fahrlehrer, Fahrschulerlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Fahrschule (Synonym), Fahrschule eröffnen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Teaser

Für die Eröffnung einer Fahrschule wird eine Fahrschulerlaubnis benötigt.

Volltext

Wenn Sie eine eigene Fahrschule gründen möchten, müssen Sie dafür eine Fahrschulerlaubnis beantragen. Um eine Fahrschule zu eröffnen, müssen Sie auch Fahrlehrer sein.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein gültiger Fahrlehrerschein
  • ein Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
  • Angaben über die zu unterrichtenden Klassen (Sie können nur die Klassen unterrichten, für die Sie auch eine Fahrlehrerlaubnis haben)
  • Angaben zum Sitz und Namen der Fahrschule
  • ein Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer von der Fahrschule
  • ggf. eine Erklärung über bisherige Anträge auf Fahrschulerlaubnis
  • ggf. eine Erklärung über die Übernahme oder Mitnutzung einer Fahrschule; bei Mitbenutzung zusätzlich einen Nutzungsplan der Fahrschulräume und eine Mitbenutzungserklärung der Lehrmittel
  • ein Mietvertrag über angemietete Räume
  • eine maßstabsgerechte Skizze dieser Räume
  • eine Erklärung der Lehrmittel
  • eine Auflistung der Lehrfahrzeuge mit Nachweis (Klasse A, BE, CE und DE)
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes, ob die steuerlichen Pflichten erfüllt wurden
  • die Terminbestätigung

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die:
  • mindestens 25 Jahre alt sind, 
  • einen fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang absolviert haben,
  • mindestens 2 Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer gearbeitet haben.
  • Der Betriebssitz der Fahrschule muss in Hamburg liegen.

Kosten

Die Beantragung einer Fahrschulerlaubnis kostet 102,60 EUR.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist nur der Standort LBV-Mitte.

Terminbuchung·       

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
  • Danach wählen Sie: Antrag Fahrschulerlaubnis
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Fahrschulerlaubnis wird für die Eröffnung einer Fahrschule benötigt
  • nur möglich für Fahrlehrer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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