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Fahrlehrererlaubnis Erteilung

Hamburg 99018014001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018014001000

Leistungsbezeichnung

Fahrlehrererlaubnis Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Fahrlehrer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Teaser

Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.

Volltext

Die Fahrlehrerlaubnis berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern.
Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Sie darf nur beruflich genutzt werden, wenn ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei einer Fahrschule oder eine eigene Fahrschulerlaubnis besteht.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Führerschein entsprechend der Voraussetzungen
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • ein Lebenslauf
  • ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
  • ein erweitertes Führungszeugnis
  • die Terminbestätigung
Bei Umschreibung einer Fahrlehrerlaubnis der Bundeswehr zusätzlich:
  • ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (Dauer: mindestens zwölf Monate)

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (mindestens Klasse BE und dreijähriger Besitz der Klasse B)
  • für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache

Kosten

Die Gebühren betragen 44,50 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ausbildung zum Fahrlehrer dauert mindestens zwölf Monate.

Hinweise

Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist der Standort LBV-Mitte.

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
  • Danach wählen Sie: Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis (je nach Ihrem Anliegen).
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern
  • nur zusammen mit einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei einer Fahrschule oder einer eigenen Fahrschulerlaubnis 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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