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Aufbauseminar für Fahranfänger Anordnung

Hamburg 02000000000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Aufbauseminar für Fahranfänger Anordnung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, an Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Aufbauseminar für Fahranfänger (Synonym), Fahranfänger, Aufbauseminar (Synonym), Nachschulung, Führerschein, Aufbauseminar für Fahranfänger (Synonym), Verstoß gegen die StVO in der Probezeit (Synonym), Probezeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 35 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html

Teaser

Verstoßen Sie in der Probezeit gegen Verkehrsregeln, müssen Sie gegebenenfalls an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Volltext

Ab Erstausstellung Ihrer Fahrerlaubnis gilt für Sie eine Probezeit von 2 Jahre. Fahren Sie in dieser Zeit fehlerfrei und ohne Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), erlischt die Probezeit automatisch. Wenn Sie in dieser Zeit aber einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung begehen, müssen Sie ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule absolvieren.

Erforderliche Unterlagen

Teilnahmebestätigung, nachdem Sie am Aufbauseminar teilgenommen haben

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Sie befinden sich in der Probezeit
  • Sie haben einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung begangen und daraufhin eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten

Kosten

Die Teilnahme am Aufbauseminar ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich je nach gewählter Fahrschule.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Verstoß beziehungsweise Ihre Verstöße und entscheidet, ob Sie ein Aufbauseminar machen müssen.
  • Sie erhalten die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Sie melden sich bei einer Fahrschule an, die Aufbauseminare anbietet. 
  • Sie nehmen am Aufbauseminar teil.
  • Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.
  • Die Teilnahmebestätigung senden Sie im Original per Post an die Stelle, welche das Aufbauseminar angeordnet hat. Der Versand per Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

Frist

Fristen entnehmen Sie der Anordnung.

Hinweise

Über geeignete Fahrschulen informiert der Fahrlehrerverband Hamburg.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Probezeit nach Ausstellung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre
  • Probezeit erlischt automatisch, wenn ohne Verstöße gefahren wird
  • bei Verstößen gegen die StVO kann durch den Landesbetrieb Verkehr ein Aufbauseminar an einer Fahrschule angeordnet werden
  • Fahrlehrerverband informiert über geeignete Fahrschulen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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