Aufbauseminar für Fahranfänger Anordnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aufbauseminar für Fahranfänger (Synonym), Fahranfänger, Aufbauseminar (Synonym), Nachschulung, Führerschein, Aufbauseminar für Fahranfänger (Synonym), Verstoß gegen die StVO in der Probezeit (Synonym), Probezeit (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 35 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html
Verstoßen Sie in der Probezeit gegen Verkehrsregeln, müssen Sie gegebenenfalls an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ab Erstausstellung Ihrer Fahrerlaubnis gilt für Sie eine Probezeit von 2 Jahre. Fahren Sie in dieser Zeit fehlerfrei und ohne Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), erlischt die Probezeit automatisch. Wenn Sie in dieser Zeit aber einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung begehen, müssen Sie ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule absolvieren.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
- Sie befinden sich in der Probezeit
- Sie haben einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung begangen und daraufhin eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten
Die Teilnahme am Aufbauseminar ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich je nach gewählter Fahrschule.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Verstoß beziehungsweise Ihre Verstöße und entscheidet, ob Sie ein Aufbauseminar machen müssen.
- Sie erhalten die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Sie melden sich bei einer Fahrschule an, die Aufbauseminare anbietet.
- Sie nehmen am Aufbauseminar teil.
- Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.
- Die Teilnahmebestätigung senden Sie im Original per Post an die Stelle, welche das Aufbauseminar angeordnet hat. Der Versand per Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen.
- Probezeit nach Ausstellung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre
- Probezeit erlischt automatisch, wenn ohne Verstöße gefahren wird
- bei Verstößen gegen die StVO kann durch den Landesbetrieb Verkehr ein Aufbauseminar an einer Fahrschule angeordnet werden
- Fahrlehrerverband informiert über geeignete Fahrschulen