Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sonntagsfahrverbot (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Ausnahmen (LBV)
§ 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Wenn Sie an Sonntagen oder an Feiertagen mit Ihrem LKW fahren müssen, obwohl ein Fahrverbot gilt, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht fahren. Dies gilt für das gesamte Streckennetz in Deutschland.
Für dringende und zwingend erforderliche Transporte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.
Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, nehmen Sie vorab gern eine Beratung durch die Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein Anspruch. Dies ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.
- Ihr LKW wiegt über 7,5 Tonnen oder zieht einen Anhänger.
- Sie möchten an einem Sonn- oder Feiertag zwischen 0.00 und 22.00 Uhr mit dem LKW fahren.
- Sie können nachweisen und begründen, dass diese Fahrt zwingend erforderlich ist.
Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung für einem Tag betragen 50,00 EUR.
Für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für 12 Monate betragen die Gebühren 300,00 EUR.
Für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für 12 Monate betragen die Gebühren 300,00 EUR.
- Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder über unser Online-Verfahren ein.
- Ihre Unterlagen werden geprüft.
- Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen zur Antragstellung.
Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den nächsten Sonntag müssen Sie über das Online-Antragsverfahren bis spätestens Donnerstag, 23:59 Uhr einreichen.
Sollten Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen, müssen Sie diesen bis spätestens Donnerstag, 11:00 Uhr stellen.
Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot müssen Sie bis spätestens 2 Werktage (Montag bis Freitag) im Voraus stellen.
Sollten Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen, müssen Sie diesen bis spätestens Donnerstag, 11:00 Uhr stellen.
Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot müssen Sie bis spätestens 2 Werktage (Montag bis Freitag) im Voraus stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.
- LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger dürfen Sonn- und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr in Deutschland nicht fahren.
- Ausnahmen können für dringende und zwingend erforderliche Transporte beantragt werden.
- Gilt beispielsweise für die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.