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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung

Hamburg 99108058006000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108058006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Sonntagsfahrverbot (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ausnahmen (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Teaser

Wenn Sie an Sonntagen oder an Feiertagen mit Ihrem LKW fahren müssen, obwohl ein Fahrverbot gilt, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht fahren. Dies gilt für das gesamte Streckennetz in Deutschland. 
Für dringende und zwingend erforderliche Transporte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, nehmen Sie vorab gern eine Beratung durch die Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein Anspruch. Dies ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.
 

Voraussetzungen

  • Ihr LKW wiegt über 7,5 Tonnen oder zieht einen Anhänger.
  • Sie möchten an einem Sonn- oder Feiertag zwischen 0.00 und 22.00 Uhr mit dem LKW fahren.
  • Sie können nachweisen und begründen, dass diese Fahrt zwingend erforderlich ist.

Kosten

Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung für einem Tag betragen 50,00 EUR. 
Für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für 12 Monate betragen die Gebühren 300,00 EUR.
 

Verfahrensablauf

  • Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder über unser Online-Verfahren ein. 
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen zur Antragstellung.

Frist

Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den nächsten Sonntag müssen Sie über das Online-Antragsverfahren bis spätestens Donnerstag, 23:59 Uhr einreichen.
Sollten Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen, müssen Sie diesen bis spätestens Donnerstag, 11:00 Uhr stellen.

Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot müssen Sie bis spätestens 2 Werktage (Montag bis Freitag) im Voraus stellen.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger dürfen Sonn- und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr in Deutschland nicht fahren.
  • Ausnahmen können für dringende und zwingend erforderliche Transporte beantragt werden.
  • Gilt beispielsweise für die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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