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Kfz-Kennzeichen Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl

Hamburg 99036027011000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036027011000

Leistungsbezeichnung

Kfz-Kennzeichen Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

Kfz-Kennzeichen wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Kennzeichen verloren (Synonym), KFZ-Kennzeichen gestohlen (Synonym), Kennzeichen gestohlen (Synonym), Kennzeichenschilder, beschädigt (Synonym), Kennzeichen verloren, Ersatz wegen Verlust (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Ihr Kennzeichen verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie es schnellstmöglich ersetzen.

Volltext

Gestohlene und verloren gegangene Kennzeichen müssen Sie so schnell wie möglich ersetzen. Ihr Fahrzeug bekommt dann eine neue Kennzeichenkombination, um Missbrauch vorzubeugen. Das ehemalige Kennzeichen wird außerdem zur Fahndung ausgeschrieben und für 10 Jahre gesperrt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • ein gültiger Personalausweis, alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Verlust: Versicherung an Eides Statt erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter "Zu beachten"
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die Sie zuvor bei der Polizei erstattet haben
  • das verbliebene Kennzeichenschild, wenn nur eins abhandengekommen ist
  • die Terminbestätigung
zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht (nur bei Diebstahl möglich):
  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

zusätzlich für Firmen oder Vereine:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
  • die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten gemäß Firmen-/Vereinsregisternachweise
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen.
  • Es verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung (HU).

Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 26,60 EUR bis 70,00 EUR an sowie Kosten für die Prägung von neuen Schildern. Die exakte Gebührenhöhe kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Zusätzlich fallen ggf. Kosten in Höhe von 30,70 EUR für die Versicherung an Eides Statt an. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
    • Danach wählen Sie: Antrag neue Kennzeichenschilder nach Diebstahl oder Verlust
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort, um sich im LBV anzumelden.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.

Frist

Gestohlene oder verlorene Kennzeichen müssen schnellstmöglich ersetzt werden.

Hinweise

  • Eidesstattliche Versicherung bei Verlust: In der Regel müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt (kostenpflichtig) abgeben. Hierzu müssen Sie persönlich zum Termin erscheinen. Eine Vertretung per Vollmacht ist daher im Falle des Kennzeichenverlusts nicht möglich.
  • Diebstahlsanzeige: Sollten die Kennzeichenschilder gestohlen worden sein, müssen Sie vorher Anzeige bei der Polizei erstatten und diese bei Ihrem Termin im LBV vorlegen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • gestohlene und verlorene Kennzeichen müssen schnellstmöglich ersetzt werden
  • neues Kennzeichen wird dann vergeben
  • alte Kombination wird zur Fahndung ausgeschrieben und für 10 Jahre gesperrt
  • beschädigte Kennzeichen können unter gleicher Kombination ersetzt und nachgestempelt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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