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Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

Hamburg 99108049012005 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012005

Leistungsbezeichnung

Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein nach Diebstahl oder Verlust ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Führerschein-Diebstahl (Synonym), Führerschein, Express nach Diebstahl oder Verlust (Synonym), Führerschein verloren, Ersatz nach Diebstahl oder Verlust (Synonym), Führerschein gestohlen, Ersatz nach Diebstahl oder Verlust (Synonym), Beschädigung, Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins müssen Sie ein neues Dokument beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantragen.

Volltext

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins müssen Sie ein neues Dokument beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde und noch im alten Papierformat ist (der Antragsteller kann die Abschrift selbst beantragen oder den LBV damit beauftragen, was den Vorgang allerdings verzögern kann).
  • die Terminbestätigung
Zusätzlich bei DiebstahlAnzeige der Polizei (bei ausländischen Anzeigen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers notwendig)

Voraussetzungen

Für die Antragsstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 48,00 EUR und 79,00 EUR. Die exakte Aufwandssumme kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Für eine Expressbestellung fallen zusätzlich 26,40 EUR an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
 

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Ersatzführerschein nach Verlust, Beschädigung oder Diebstahl"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Nach Herstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin, wird er Ihnen innerhalb von drei bis vier Wochen per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt.
Sie haben auch die Möglichkeit eine Expressbestellung zu beantragen. Die Herstellung dauert max. drei Werktage. In diesem Fall muss der Führerschein beim LBV abgeholt werden.

 

Frist

Ersatzdokumente müssen Sie schnellstmöglich beantragen.

Hinweise

  • Weiterfahren nach dem Verlust oder Diebstahl: Nach Ihrem Termin im LBV dürfen Sie trotz verlorenem oder gestohlenem Führerschein weiterfahren. Für eventuelle Polizeikontrollen können Sie bei Ihrem Termin im LBV ein vorläufiges Papierdokument erhalten. Alternativ können Sie auch nachträglich Ihr Führerscheindokument bei der Polizei vorzeigen.
  • Verlust oder Diebstahl weiterer Fahrzeugpapiere: Haben Sie noch weitere Fahrzeugpapiere verloren, buchen Sie bitte einen weiteren Termin bei der Zulassung.
  • Wiederfinden des Führerscheins: Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, so müssen Sie diesen beim LBV abgeben, da Sie nicht im Besitz von zwei Führerscheindokumenten sein dürfen. Die Abgabe ist jederzeit am Informationsschalter möglich oder per Einschreiben an den LBV.
  • Gültigkeit von Führerscheinen: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins müssen Sie ein neues Dokument beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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