Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Hamburg 99108003001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108003001001

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Leistungsbezeichnung II

Sonderparkausweis zum Parken am Standort beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende in Bewohnerparkzonen (Synonym), Fußgängerzone (Synonym), Halten und Parken, Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende in Bewohnerparkzonen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ausnahmen (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Teaser

Wenn Ihr Betrieb innerhalb eines Bewohnerparkgebiets liegt, können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie am Standort Ihres Betriebes parken.

Volltext

Sie können für Ihren Betrieb im Bewohnerparkgebiet einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie Ihr Fahrzeug direkt am Standort Ihres Betriebes parken. Dies gilt für Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Vereine und soziale Einrichtungen, die keinen eigenen Stellplatz vor Ort haben und für Ihre Tätigkeiten zwingend ein Fahrzeug benötigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Tätigkeit (z.B. Eintragung in das jeweilige Berufs-, Handels- oder Vereinsregister oder einen anderen Nachweis, der die Berufs- bzw. Tätigkeitsausübung belegt)
  • Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • ein Antrag mit Begründung der genannten Voraussetzungen. Gehen Sie insbesondere auf folgende Punkte eingehen: 
    • Wie gestaltet sich der Betriebsablauf?
    • Welche Gegenstände / Produkte werden in welcher Menge transportiert?
    • Worin liegt die Notwendigkeit zur Nutzung des beantragten Fahrzeuges?
    • Warum können andere Verkehrsmittel nicht genutzt werden?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeuges
  • Erklärung, dass es keinen privaten Stellplatz gibt
zusätzlich bei der Antragstellung für mehrere Fahrzeuge:
  • Fotos von den Gegenständen oder Produkten, die transportiert werden sollen
  • Fotos von den beladenen Fahrzeugen
  • Angabe, ob ein Sonderparkausweis für jedes Fahrzeug oder für eine bestimmte Anzahl an gleichzeitig parkenden (Kontingent) beantragt wird

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen, Institution, Organisation, Verein oder soziale Einrichtung.
  • Der Standort ist in einem Bewohnerparkgebiet.
  • Das Fahrzeug ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich und für den angegebenen Zweck (z.B. Transport von Waren, Material, Personen oder Tieren) geeignet.
  • Ein anderes Verkehrsmittel kann für den angegebenen Zweck nicht genutzt werden.
  • Es gibt keinen privaten Stellplatz.

Kosten

250,30 EUR
Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 187,50 EUR.
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen. Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie für die Beantragung gern unser Online-Antragsverfahren (siehe unter Links).
  • Alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch oder per E-Mail stellen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. mitgeschickt werden.
  • Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten den Sonderparkausweis bzw. die Ablehnung per Post.
  • Legen Sie Ihren Sonderparkausweis sichtbar im Fahrzeug aus.
  • Für Rückfragen Ihrerseits oder seitens des LBV steht ebenfalls das Online-Antragsverfahren zur Verfügung oder können telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 - 6 Wochen.

Frist

Der Sonderparkausweis ist 1 Jahr gültig.

Hinweise

  • Bei der Nutzung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
  • Einen Anspruch auf Erteilung eines Parkausweises sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner von Bewohnerparkgebieten vor. Alle weiteren Interessengruppen - zu denen auch Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Vereine und soziale Einrichtungen gehören - können sich nur ausnahmsweise von Regelungen der StVO befreien lassen. Da grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht, müssen Sonderparkausweise für diese Gruppe immer im Einzelfall geprüft werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

Kurztext

  • Betriebe in Bewohnerparkgebieten können für das Parken am Standort einen Sonderparkausweis beantragen
  • für Fahrzeuge, die für betriebliche Abläufe zwingend notwendig sind und nicht abseits der Straße bzw. auf Betriebsgrundstück abgestellt werden können
  • gilt für Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Vereine und soziale Einrichtungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal