Bewohnerparkausweis Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anwohner (Synonym), Parkausweis (Synonym), Einwohner (Synonym), Parkplatz (Synonym), Bewohnerparkausweise (Synonym), Anwohnerparkausweise (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Bewohnerparken, Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Verkehrsmanagement (LBV)
Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für die ausgewiesene Zone (Bewohnerparkzone), in der Sie gemeldet sind.
Mit dem Bewohnerparkausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühr in dem Gebiet befreit.
Welche Bewohnerparkzonen es in Hamburg gibt, finden Sie unter Links.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für die ausgewiesene Zone (Bewohnerparkzone), in der Sie gemeldet sind.
Mit dem Bewohnerparkausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühr in dem Gebiet befreit.
Welche Bewohnerparkzonen es in Hamburg gibt, finden Sie unter Links.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- den bisherigen Bewohnerparkausweis
- Vollmacht im Original
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- nach Aufforderung durch den LBV: Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers
- nach Aufforderung durch den LBV: Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet
- Beantragung ab 16 Jahren möglich
Die Gebühren für die erstmalige Beantragung und die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen online 65 EUR und beim LBV vor Ort 70 EUR pro Jahr. Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises (bei Kennzeichenänderung oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone) beträgt 10 EUR. Bei Verlust oder Beschädigung wird kostenlos ein Ersatzdokument ausgestellt. Die Gebühren ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung.
Der Bewohnerparkausweis kann online oder mit Termin vor Ort beantragt werden.
Online-Beantragung
Beantragung vor Ort
Online-Beantragung
- Sie können Ihren Bewohnerparkausweis im entsprechenden Online-Dienst selbst beantragen.
- Bitte achten Sie dabei auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten anhand der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
- Das System prüft Ihren Antrag.
- Wenn das System die Prüfung positiv abschließt, bezahlen Sie die Gebühr mittels Paypal, Kreditkarte oder Giropay.
- Im Anschluss drucken Sie Ihren Bewohnerparkausweis selbst aus.
- Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin beim LBV oder HamburgService vor Ort.
Beantragung vor Ort
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet und der Bewohnerparkausweis ausgehändigt.
Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung kann der Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausgedruckt werden.
Bei einer Beantragung vor Ort wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Bei einer Beantragung vor Ort wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt für ein Jahr.
Verlängerung des Bewohnerparkausweises
Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich. Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.
Verlängerung des Bewohnerparkausweises
Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich. Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.
- Der Bewohnerparkausweis sichert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken in der Bewohnerparkzone, in der Sie gemeldet sind.
- Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
- Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
- Ihr Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden! Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt. Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Bewohnerparken
- Danach wählen Sie: Neuantrag / Verlängerung / Änderung Bewohnerparkausweis.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Es kann derzeit im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).
- Ein Bewohnerparkausweis kann beantragt werden, wenn Personen in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind
- Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine Bewohnerparkzone
- befreit von der Höchstparkdauer und Parkgebührenpflicht
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service