Ärztliche Eignungsuntersuchung für Personen- und Güterkraftverkehr Informationen erhalten
Inhalt
Ärztliche Eignungsuntersuchung für Personen- und Güterkraftverkehr Informationen erhalten
Begriffe im Kontext
Fahreignungsseminar (Synonym), Eignungsuntersuchung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 11 Abs. 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
§ 48 Abs. 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
§ 48 Abs. 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_5.html
Wenn Sie gewerblich Personen oder Güter transportieren, benötigen Sie eine Bestätigung, dass es keine medizinischen Gründe gibt, die gegen Ihre Eignung sprechen.
Wenn Sie Führerscheinklassen für den Güterverkehr oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung neu beantragen oder verlängern möchten, müssen Sie Ihre gesundheitliche Eignung für die Ausübung dieser Tätigkeiten nachweisen. Ein Arzt oder eine Ärztin muss Sie dazu untersuchen. Die Untersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Ob Kosten anfallen, ist abhängig vom Einzelfall. Die Untersuchungsstelle kann Sie entsprechend informieren.
- Sie suchen sich selbstständig eine nach § 11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugelassene Untersuchungsstelle (arbeits- oder betriebsmedizinische Praxis) und vereinbaren einen Untersuchungstermin.
- Sie lassen die ärztliche Untersuchung durchführen
- Die Ärztin oder der Arzt stellt ein Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung aus.
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich für die Beantragung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder für den Güterverkehr.
- Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin notwendig.
- Sicherstellung der Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service