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Ärztliche Eignungsuntersuchung für Personen- und Güterkraftverkehr Informationen erhalten

Hamburg 02000000000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Ärztliche Eignungsuntersuchung für Personen- und Güterkraftverkehr Informationen erhalten

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Eignungsuntersuchung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Fahreignungsseminar (Synonym), Eignungsuntersuchung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 11 Abs. 9 Fahrerlaubnis-Verordnung  (FeV) 
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
§ 48 Abs. 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung  (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung  (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_5.html

Teaser

Wenn Sie gewerblich Personen oder Güter transportieren, benötigen Sie eine Bestätigung, dass es keine medizinischen Gründe gibt, die gegen Ihre Eignung sprechen.

Volltext

Wenn Sie Führerscheinklassen für den Güterverkehr oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung neu beantragen oder verlängern möchten, müssen Sie Ihre gesundheitliche Eignung für die Ausübung dieser Tätigkeiten nachweisen. Ein Arzt oder eine Ärztin muss Sie dazu untersuchen. Die Untersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass Sie  in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen. 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Ob Kosten anfallen, ist abhängig vom Einzelfall. Die Untersuchungsstelle kann Sie entsprechend informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie suchen sich selbstständig eine nach § 11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugelassene Untersuchungsstelle (arbeits- oder betriebsmedizinische Praxis) und vereinbaren einen Untersuchungstermin.
  • Sie lassen die ärztliche Untersuchung durchführen
  • Die Ärztin oder der Arzt stellt ein Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung aus.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Frist

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich für die Beantragung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder für den Güterverkehr. 
  • Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin notwendig. 
  • Sicherstellung der Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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