Beschwerde Fluglärm Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Online-Service - Fluglärmbeschwerde (Synonym), Fluglärmbeschwerdeformular (Synonym), Beschwerde - Fluglärm (Synonym), Online - Formular (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Fluglärm
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz – FLSBG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FluL%C3%A4rmSchBGHArahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FluL%C3%A4rmSchBGHArahmen
Wenn Sie von Fluglärm betroffen sind, können Sie sich in Hamburg bei der zuständigen Stelle darüber beschweren.
Ihre Fluglärmbeschwerde wird ausgewertet und dient der Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm in Hamburg.
Sie dient der oder dem Fluglärmbeauftragten als Grundlage für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Ihre Fluglärmbeschwerde wird ausgewertet und dient der Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm in Hamburg.
Sie dient der oder dem Fluglärmbeauftragten als Grundlage für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Sie können Ihre Beschwerde über den Online-Dienst einreichen:
- Sie füllen das Online-Formular mit allen erforderlichen Angaben aus und machen alle erforderlichen Angaben.
- Wenn Sie Ihre Email-Adresse angegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung.
- Sie können Ihre Beschwerde auch formlos telefonisch oder postalisch einreichen.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Beschwerde entgegen, prüft diese und wertet sie aus.
- Alle eingereichten Fluglärmbeschwerden dienen der zuständigen Stelle zur Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm.
- Der oder die Fluglärmbeauftragte nutzt die eingereichten Fluglärmbeschwerden zur Konzeption oder Weiterentwicklung von Lärmschutzprogrammen.
- Ihre persönlichen Daten werden gelöscht.
Die Bearbeitung von Beschwerden beziehungsweise die Beantwortung von Fragen dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Für Ihre Fragen oder Beschwerden nutzen Sie
- die Email-Adresse fluglaerm@bukea.hamburg.de oder
- die Rufnummer: 040- 42840-2548.
- Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene von Fluglärm
- Prüfung und Auswertung durch die zuständige Stelle
- Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm