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Beschwerde Fluglärm Entgegennahme

Hamburg 99063086261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063086261000

Leistungsbezeichnung

Beschwerde Fluglärm Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde über Fluglärm einreichen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Online-Service - Fluglärmbeschwerde (Synonym), Fluglärmbeschwerdeformular (Synonym), Beschwerde - Fluglärm (Synonym), Online - Formular (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Fluglärm

Handlungsgrundlage

Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz – FLSBG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FluL%C3%A4rmSchBGHArahmen

Teaser

Sie können sich über Fluglärm beschweren.

Volltext

Wenn Sie von Fluglärm betroffen sind, können Sie sich in Hamburg bei der zuständigen Stelle darüber beschweren.
Ihre Fluglärmbeschwerde wird ausgewertet und dient der Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm in Hamburg.
Sie dient der oder dem Fluglärmbeauftragten als Grundlage für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie sind von Fluglärm betroffen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie können Ihre Beschwerde über den Online-Dienst einreichen:
  • Sie füllen das Online-Formular mit allen erforderlichen Angaben aus und machen alle erforderlichen Angaben.
  • Wenn Sie Ihre Email-Adresse angegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung.
  • Sie können Ihre Beschwerde auch formlos telefonisch oder postalisch einreichen.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Beschwerde entgegen, prüft diese und wertet sie aus.
  • Alle eingereichten Fluglärmbeschwerden dienen der zuständigen Stelle zur Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm.
  • Der oder die Fluglärmbeauftragte nutzt die eingereichten Fluglärmbeschwerden zur Konzeption oder Weiterentwicklung von Lärmschutzprogrammen.
  • Ihre persönlichen Daten werden gelöscht.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung von Beschwerden beziehungsweise die Beantwortung von Fragen dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
 

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Für Ihre Fragen oder Beschwerden nutzen Sie
  • die Email-Adresse fluglaerm@bukea.hamburg.de oder
  • die Rufnummer: 040- 42840-2548.
Hier erreichen Sie einen Anrufbeantworter, auf dem Sie Ihre Frage oder Beschwerde hinterlassen können.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene von Fluglärm
  • Prüfung und Auswertung durch die zuständige Stelle
  • Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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