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Umsatzsteuer Befreiung

Hamburg 99102021010000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102021010000

Leistungsbezeichnung

Umsatzsteuer Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer, Besteuerung der Kleinunternehmer

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Befreiung von der Umsatzsteuer (Synonym), Freistellung von der Umsatzsteuer (Synonym), Umsatzsteuerbefreiung (Synonym), Mehrwertsteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 19 Umsatzsteuergesetz

Teaser

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen.

Volltext

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Seine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt jedoch bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Nettogesamtumsatz folgende Grenzen nicht überschreitet:
  • Im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro
  • Im laufenden Kalenderjahr  nicht mehr als 100.000 Euro.
  • Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten wird.
  • Bereits der Umsatz, mit dem die jeweilige Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig, die bis dahin getätigten Umsätze bleiben steuerfrei.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden. Der Verzicht ist für 5 Jahre bindend.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- grundsätzlich keine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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