Umsatzsteuer Befreiung
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Begriffe im Kontext
Befreiung von der Umsatzsteuer (Synonym), Freistellung von der Umsatzsteuer (Synonym), Umsatzsteuerbefreiung (Synonym), Mehrwertsteuer (Synonym)
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Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Seine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt jedoch bestehen.
Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Nettogesamtumsatz folgende Grenzen nicht überschreitet:
- Im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro
- Im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro.
- Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten wird.
- Bereits der Umsatz, mit dem die jeweilige Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig, die bis dahin getätigten Umsätze bleiben steuerfrei.
Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden. Der Verzicht ist für 5 Jahre bindend.
- grundsätzlich keine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung
- Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung
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