Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses, Zentrale Ausländerbehörde
Inhalt
Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses Allgemeine Informationen der zentralen Ausländerbehörde
Begriffe im Kontext
eAT (Synonym), Aufenthalt, Verlustbescheinigung nach Verlust des Passes (Synonym), Aufenthalt, Verlustanzeige Pass (Synonym), Aufenthalt, Pass in Botschaft bzw. Konsulat beantragen (Synonym), Aufenthalt, Identitätsbescheinigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.04.2025
Fachlich freigegeben durch
FP BIS M312
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland Ihren Nationalpass verlieren, müssen Sie umgehend bestimmte Schritte unternehmen, um Ihren Aufenthaltsstatus zu sichern und die Erneuerung Ihrer Dokumente zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihren Nationalpass verlieren, ist es wichtig, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus zu vermeiden. Sie müssen den Verlust des Nationalpasses den zuständigen Stellen melden. Das ist notwendig, um einen neuen Nationalpass oder ein vorläufiges Dokument zu beantragen. So können Sie auch sicherzustellen, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland weiterhin ordnungsgemäß geregelt ist.
- Vorhandene Identifikationsdokumente, möglichst mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität)
- ein biometrisches Passbild
- bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei
- Sie haben Ihren Nationalpass verloren.
- Sie erscheinen persönlich bei den zuständigen Stellen.
9,00 EUR für Minderjährige
18,00 EUR für Erwachsene
keine Gebühr für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige
18,00 EUR für Erwachsene
keine Gebühr für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige
- Sie melden den Diebstahl oder Verlust Ihres Nationalpasses bei der Polizei und lassen eine Diebstahlsanzeige aufnehmen.
- Sie informieren die zuständige Ausländerbehörde über den Verlust Ihres Nationalpasses. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere, die häufig von der Botschaft oder dem Konsulat verlangt wird. Auf Wunsch kann diese Bescheinigung auch mit Passbild ausgestellt werden.
- Sie wenden sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes in Deutschland. Diese sind für die Ausstellung eines Ersatzpasses oder eines vorläufigen Reisedokuments zuständig.
- Nachdem Sie Ihren neuen Pass erhalten haben, suchen Sie erneut die Ausländerbehörde auf, um einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Ihre Meldung wird sofort aufenommen. Für die Ausstellung eines neuen Nationalpassen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden und die notwendigen Schritte zur Neu-Ausstellung einleiten.
Falls Sie Ihren ursprünglichen Nationalpass wiederfinden, informieren Sie umgehend die zuständigen Stellen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".
Sie können diese Dienstleistung auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".
Neuerstellung: Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht
Meldung: kein Rechtsbehelf vorgesehen
Meldung: kein Rechtsbehelf vorgesehen
- Sofortige Maßnahmen ergreifen bei Verlust des Nationalpasses.
- Verlust des Nationalpasses den zuständigen Stellen melden.
- Beantragung eines neuen Nationalpasses oder eines vorläufigen Dokuments.
- Sicherstellen, dass der Aufenthalt in Deutschland ordnungsgemäß geregelt bleibt.