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Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

Hamburg 99050122104001 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122104001

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

Leistungsbezeichnung II

Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Prostitution (Synonym), Weibliche Prostituierte (Synonym), Männliche Prostituierte (Synonym), Transsexuelle Prostituierte (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Sexarbeiter (Synonym), Sexarbeiterinnen (Synonym), Zwangsprostitution (Synonym), Zwangsprostituierte (Synonym), Huren (Synonym), Bockschein (Synonym), Prostituierte (Synonym), Hurenpass (Synonym), Anmeldung Prostituierte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

§ 3 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html
§ 1 - 2 Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/__1.html

Teaser

Sie wollen der Prostitution in Deutschland nachgehen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie sich anmelden müssen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig und kann auch in allen Bundesländern beziehungsweise Kommunen ausgestellt werden.
Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach 2 Jahren erneuern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Aktuelles Passbild (ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit)
  • Aktuelle Meldebescheinigung oder Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer erfolgten gesundheitlichen Beratung
  • wenn Sie kein Bürger oder Bürgerin aus der Europäischen Union sind: Arbeitserlaubnis beziehungsweise Unterlagen, die Ihnen erlauben, in Deutschland Arbeiten zu dürfen

Voraussetzungen

  •    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis.
  •    Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  •    Sie haben bereits an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen.        
  •    Sie sind aktuell in Deutschland gemeldet oder können hilfsweise eine Zustellanschrift nachweisen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei bei der zuständigen Stelle. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und findet in Verbindung mit einem Informationsgespräch und Beratungsgespräch statt. Diese können bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Sie müssen hierzu keinen eigenen Übersetzer oder Übersetzerin mitbringen.
  • Sie erhalten eine Anmeldebescheinigung. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Aliasbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Das Informationsgespräch und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.

Frist

Sie müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.

Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldebescheinigung nach 2 Jahren erneuern.

Hinweise

Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und die Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.

Wenn Sie Ihre Prostitutionstätigkeit abmelden wollen, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Rückgabe der Anmelde- und gegebenenfalls der Aliasbescheinigung wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  •    Pflicht zur behördlichen Anmeldung bei Prostitutionstätigkeit in Deutschland
  •    gilt für alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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