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Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung

Hamburg 99108059006000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108059006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ferienreiseverordnung (Synonym), Ausnahmegenehmigung zur Ferienreiseverordnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ausnahmen (LBV)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie während der Beschränkung des LKW-Verkehrs an Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August mit einem LKW fahren müssen, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Jedes Jahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August gelten an Samstagen besondere Beschränkungen für Fahrten mit einem LKW. LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen in dieser Zeit samstags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren. 
Für dringende und zwingend erforderliche Transporte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Begründung, warum die Fahrt nicht an einem anderen Tag ausgeführt werden kann
  • Angaben zu Fahrtweg und Ladung
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Fahrt

Voraussetzungen

  • Ihr LKW wiegt über 7,5 Tonnen oder zieht einen Anhänger.
  • Sie möchten im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und 31. August an einem Samstag zwischen 7.00 und 20.00 Uhr mit dem LKW fahren.
  • Ihre Fahrt soll auf einer Strecke stattfinden, auf der der LKW-Verkehr in diesem Zeitraum eingeschränkt ist.
  • Sie können nachweisen und begründen, dass diese Fahrt zwingend erforderlich ist.

Kosten

Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung für einem Samstag betragen 50,30 EUR.
Soll die Genehmigung für den gesamten Zeitraum gelten, betragen die Gebühren 200,30 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder über unser Online-Verfahren ein. 
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.

Frist

keine

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger dürfen an Samstagen zwischen dem 01.07. und 31.08. von 7:00 bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundesstraßen in Deutschland nicht fahren.
  • Ausnahmen können für dringende und zwingend erforderliche Transporte beantragt werden.
  • Gilt beispielsweise für die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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