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Ausnahmegenehmigung (Sonderparkausweis) Erteilung Schichtarbeitende

Hamburg 99108003001006 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108003001006

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung (Sonderparkausweis) Erteilung Schichtarbeitende

Leistungsbezeichnung II

Sonderparkausweis für Beschäftigte im Schichtdienst beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ausnahmegenehmigung (Synonym), Schichtarbeit (Synonym), Parken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), Schichtdienst (Synonym), Ausnahme Schichtdienst (Synonym), Mitarbeiter Ausnahme (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Ausnahmen (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Teaser

Wenn in Ihrem Betrieb im (Früh-) Schichtdienst gearbeitet wird, können Sie für Ihre Beschäftigten Sonderparkausweise beantragen. Als Beschäftigte erhalten Sie den Sonderparkausweis über Ihren Arbeitgeber.

Volltext

Wenn sich Ihr Betrieb in einem Bewohnerparkgebiet befindet, können Sie für Ihre Beschäftigten im (Früh-) Schichtdienst Sonderparkausweise beantragen.
Den Sonderparkausweis dürfen die Beschäftigten nutzen, deren Schicht spätestens 6:00 Uhr morgens beginnt. Das Parken ist mit Sonderparkausweis und Parkscheibe bis 15:00 Uhr erlaubt. Der Sonderparkausweis gilt für das Bewohnerparkgebiet, in dem der Betrieb sitzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das Online-Verfahren (siehe unter Links)
  • Begründung zum Antrag
    • einschließlich der Darstellung der Situation: Informationen über betriebliche Parkplätze, ÖPNV-Anbindung, Arbeitswege der Beschäftigten
    • Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
  • Angaben zur Anzahl der Beschäftigten des Betriebs, der Anzahl der Beschäftigten im Schichtdienst sowie der benötigten Anzahl an Sonderparkausweisen
  • Nachweis über die Durchführung von Schichtdiensten im Betrieb
  • Ortsangaben zum Betrieb wegen örtlicher Geltung des Sonderparkausweises

Voraussetzungen

  • Sie haben Beschäftigte im Schichtdienst, die bis einschließlich 6:00 Uhr morgens mit der Arbeit beginnen.
  • Ihr Betriebsort befindet sich in einem Bewohnerparkgebiet.
  • In der Umgebung gibt es keine eigenen bzw. anmietbaren Stellplätze.
  • Sie arbeiten an einem betrieblichen Mobilitätsmanagement, damit in Zukunft weniger bzw. keine Sonderparkausweise mehr benötigt werden. Zum Mobilitätsmanagement zählen u.a. eigene und anmietbare Stellplätze, Förderung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, Job-Rad etc.

Kosten

250 EUR pro Jahr für das erste Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug beträgt die Gebühr 100 EUR pro Jahr.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% an. Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen. Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

Verfahrensablauf

  • Der Betrieb stellt den Antrag zur Erteilung von Sonderparkausweisen für Schichtarbeitende über das Online-Portal.
  • Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag und fordert bei Bedarf Unterlagen nach.
  • Sie erhalten den Sonderparkausweis bzw. die Ablehnung per Post an die Betriebsadresse.
  • Legen Sie Ihren Sonderparkausweis sichtbar im Fahrzeug aus.
  • Für Rückfragen Ihrerseits oder seitens des LBV steht ebenfalls das Online-Antragsverfahren zur Verfügung oder können telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert ca. 10-15 Werktage.

Frist

Der Sonderparkausweis ist 1 Jahr gültig. Frühestens 3 Monate vor Ablauf können Sie einen Antrag zur Verlängerung stellen.

Hinweise

  • Nicht alle Beschäftigten bekommen einen eigenen Sonderparkausweis. Bei wechselnden Schichten teilen sich Ihre Beschäftigten das sogenannte Kontingent. Sie als Betrieb sind dafür zuständig, einzuteilen, wer den Ausweis wann bekommt und die Nutzung zu dokumentieren.
  • Sonderparkausweise können für mehrere Bewohnerparkzonen gültig sein. Dies wird je Antrag individuell nach den örtlichen Voraussetzungen entschieden und ist auf dem Sonderparkausweis vermerkt.
  • Bei der Nutzung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

Kurztext

  • Betriebe in Bewohnerparkgebieten können Sonderparkausweise für ihre Beschäftigten im Frühdienst beantragen (Schichtbeginn bis einschließlich 6:00 Uhr)
  • Parken bis 15:00 Uhr erlaubt
  • Auslage: Sonderparkausweis + Parkscheibe
  • gilt für Bewohnerparkgebiet, in dem der Betrieb sitzt
  • individuell auch für mehrere Gebiete möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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