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Bebauungsplan Erläuterung

Hamburg 99012011046000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011046000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Erläuterung

Leistungsbezeichnung II

Bebauungsplan allgemein

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

B-Plan aufstellen (Synonym), Planverfahren (Synonym), Öffentliche Auslegung Bebauungsplan (Synonym), Fa. Bebauungsplanverfahren (Synonym), Bebauungsplan - rechtl. Grundsatzfragen (Synonym), Bebauungsplan, Verkauf (Synonym), Bebauungsplan erarbeiten (Synonym), Bebauungsplanentwurf (Synonym), Öffentliche Plandiskussion (Synonym), Öffentliche Auslegung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Landschaftsplanerische Fesetzungen (Synonym), Landschaftsplanerische Regelungen (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Bezirkliche Stadtentwicklung (Synonym), Baustufenplan (Synonym), Bebauungsplanverfahren, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), Bebauungsplan, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), ortübliche Bekanntmachung Bebauungsplan (Synonym), Bebauungspläne Verkauf (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Handlungsgrundlage

Teaser

Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.

Volltext

Bebauungspläne werden in speziellen Verfahren, die im Baugesetzbuch geregelt sind, erstellt. Dabei werden verschiedene Akteure in den Planungsprozess einbezogen. 

Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel
  • die Art der Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet),
  • die Festlegung von Verkehrsflächen, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen
  • die Bebauungsdichte
  • die Geschossigkeit von Gebäuden.
Des Weiteren legen Bebauungspläne auch Details wie die Anordnung der Gebäude, die Anzahl der Wohneinheiten, Gestaltungsrichtlinien für die Bauwerke, Anpflanzungen und die Nutzung von Freiflächen fest. Sie bilden somit die Grundlage für Bauvorhaben und damit verbundene weitere Maßnahmen.

Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.

Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens können verschiedene Unterlagen notwendig sein oder erstellt werden. Dazu gehören in der Regel:
  • Planungsunterlagen (Karten, Pläne und Skizzen)
  • Ausführliche Begründung 
  • Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen Stellen 
  • Beschlüsse und Protokolle
  • Gegebenenfalls rechtliche Gutachten oder Prüfungen

Voraussetzungen

  • Es besteht eine städtebauliche Notwendigkeit, zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsbedarf, dem Bedarf an neuen Wohngebieten oder der Notwendigkeit der Flächenordnung.
  • Es besteht ein öffentliches Interesse an der Planung und Entwicklung des betreffenden Gebiets.
  • Die Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen werden angemessen in den Planungsprozess einbezogen.

Kosten

Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren können je nach Umfang, Komplexität und örtlichen Gegebenheiten stark variieren. Die Kosten betragen in der Regel mindestens einige Zehntausend Euro und sind in der Regel ganz oder teilweise von den Begünstigten des Planverfahrens zu tragen.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle fasst einen Aufstellungsbeschluss, der die Notwendigkeit und Zielsetzung des Bebauungsplans festlegt.
  • Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele und Inhalte des Bebauungsplans festlegt.
  • Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
  • Der Planentwurf wird den Trägern öffentlicher Belange und den beteiligten Behörden zur Stellungnahme übermittelt. 
  • Es erfolgt eine Abstimmung und gegebenenfalls Anpassung des Planentwurfs aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen.
  • Der überarbeitete Planentwurf wird von der zuständigen Gemeindevertretung oder Behörde beschlossen und erneut öffentlich ausgelegt.
  • Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan von der zuständigen Behörde oder Gemeindevertretung festgestellt.
  • Der festgestellte Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und bildet die Grundlage für Bauvorhaben und weitere Maßnahmen im betreffenden Gebiet.

Bearbeitungsdauer

Ein Bebauungsplanverfahren kann mehrere Jahre dauern.

Frist

Keine.

Hinweise

Der Bebauungsplan gibt keine Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Wenn Sie Informationen darüber benötigen, ob Sie auf einem bestimmten Grundstück bauen dürfen, nutzen Sie bitte den Link zur Bauberatung.

Die Dienstleistung ist nicht zu wählen, wenn Anrufer*innen wissen möchten, was bzw. wie sie auf einem Grundstück bauen dürfen oder welchen Inhalt ein Bebauungsplan hat. Auskünfte dazu erteilt die Bauprüfung über die Dienstleistung Bauberatung.

Die Dienstleistung "Bebauungsplan allgemein" ist nur zu wählen, wenn Anrufer sich nach dem Stand oder der Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren erkundigen möchten, oder wie Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

Rechtsbehelf

Keine Angabe

Kurztext

  • Bebauungsplan Informationen
  • Bebauungspläne regeln die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten, einschließlich Art der Nutzung, Verkehrsflächen, Grünflächen, Bebauungsdichte und Gebäudegeschossigkeit.
  • Sie legen auch Details wie Gebäudeanordnung, Wohneinheiten und Gestaltungsrichtlinien fest und bilden die Grundlage für Bauvorhaben.
  • Bebauungspläne sind verbindlich für alle Bauvorhaben, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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