Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bodenverunreinigungen (Synonym), Bodenbelastungen (Synonym), Bodensanierung (Synonym), Altlastverdachtsflächen (Synonym), Bodenqualität (Synonym), Bodenuntersuchungen (Synonym), Bodenüberwachung (Synonym), Altlastkataster (Synonym), Grundwasserbelastung Privatgrundstück (Synonym), Flächensanierung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
Sie möchten wissen, ob auf Ihrem Grundstück ein Verdacht auf Bodenbelastungen, wie zum Beispiel Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Bei Altlastverdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um
- Grundstücke stillgelegter Betriebe oder
- Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder
- Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie
- sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Für eine Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, sollte zur Verkürzung des Verfahrens eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
- Sie stellen einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster bei der zuständigen Behörde
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Mitteilung, ob das betroffene Grundstück im Altlasthinweiskataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind.
- Gegebenenfalls zahlen Sie eine Gebühr
Je nach Umfang der beantragten Auskunft beträgt die Bearbeitungsdauer 1 – 2 Monate ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Sie müssen einen Antrag einreichen, der nachfolgende Angaben enthält:
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlasthinweiskataster. Das Altlasthinweiskataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlasthinweiskatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Der gesetzliche Zugang zu den Informationen kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel bei Vorliegen personenbezogener Daten.
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift
- Flurstücknummer des betreffenden Flurstücks
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlasthinweiskataster. Das Altlasthinweiskataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlasthinweiskatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Der gesetzliche Zugang zu den Informationen kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel bei Vorliegen personenbezogener Daten.
- Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster beantragen
- Die zuständige Behörde führt Aufzeichnungen darüber, auf welchen Grundstücken Bodenbelastungen bestehen oder vermutet werden.
- Wer wissen möchte, ob auf einem bestimmten Grundstück ein Verdacht auf Bodenbelastungen besteht, kann einen Antrag auf Auskunftserteilung bei der zuständigen Behörde stellen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service