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Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1 mit FE Klasse B, Erteilung

Hamburg 99154016000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154016000000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1 mit FE Klasse B, Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1 mit FE Klasse B, Erteilung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Motorradführerschein beantragen (Synonym), Führerschein Express (Synonym), Expressführerschein (Synonym), Führerschein, Klasse B (Synonym), Klasse B und Krafträder A1 (Synonym), Krafträder, Klasse A1 (Synonym), Kraftrad A1 (Synonym), Schlüsselzahl 196 (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Krafträder der Klasse A1 (125 ccm³) gefahren werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Führerschein wird in diesem Fall mit der Schlüsselzahl 196 versehen.

Volltext

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Krafträder der Klasse A1 (125 ccm³) gefahren werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Führerschein wird in diesem Fall mit der Schlüsselzahl 196 versehen. Die Berechtigung gilt ausschließlich im Inland. Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 wird dadurch nicht erworben.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • Aktueller Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung
  • Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung
  • Der Zeitraum zwischen Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten

Kosten

Die Gebühren betragen 28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl. Zusätzlich fallen 44,70 EUR - 63,80 EUR für die Ausfertigung und Versand des neuen EU-Kartenführerscheins an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Terminbuchung
Bitte buchen Sie einen Termin für die persönliche Beratung. Gehen Sie dort wie folgt vor: 
  1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Änderung von Führerscheindaten.
  2. Wollen Sie sich die nächsten freien Termine abhängig vom Standort anzeigen lassen, wählen Sie Standortauswahl.
  3. Wählen Sie Datumsauswahl um sich die nächsten freien Termine unabhängig vom Standort anzeigen zu lassen.
  4. Wählen Sie im angezeigten Kalender nun einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
  5. Für die Buchung geben Sie nun ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse ein.
  6. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
  7. Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss an die Buchung erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt mit zum Termin.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Krafträder der Klasse A1 (125 ccm³) gefahren werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Führerschein wird in diesem Fall mit der Schlüsselzahl 196 versehen. Die Berechtigung gilt ausschließlich im Inland. Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 wird dadurch nicht erworben.
 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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